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unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Er. wachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindever- waltung, durchdrungen von der Uberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen.
Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indig- nation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.“(Aus d. Cirk.-Erlass vom 29./5. 80.)
Ordnung der öffentlichen Prüfung.
Freitag den 24. März: 2 ½— 3 3: Deutsch(Salzmann). 3 ½— 4 1:(Schmeisser). 3— 3 ½ 2: Deutsch(Salzmann). 4— 5 VIg: Latein(Voigt), VIr: Franzõsisch(Krull). Sonnabend den 25. März: 8 ½— 9½ V: Lateinisch(Flemming), Rechnen(Troll). 9 ½— 10 ½ IV: Mathematik(Garthe), Lateinisch(Flemming).
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 10. April 8 Uhr vor- mittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahrs um 4 Uhr.
Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete
6. Lebensjahr. 1 Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und, Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobé“ Fehler nachzuschreiben, und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen.
Die angemeldeten Schüler haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburts- schein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein uber die zweite Impfung vorzulegen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Pensionen(zum Preise von 240 bis 600 Mark) ist. derselbe bereit.
Der Direktor: Prof. Dr. Schirmer.


