Aufsatz 
Vergleichende Zusammenstellungen über die Schüler der ersten 50 Jahre des Bestehens der Anstalt
Entstehung
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Setzung Bd. 5 der von weiland Sr. Majestät Kaiser Friedrich III. der Anstalt ge- schenkten Werke Luthers. Von Herrn Tassius: Serlo, Leitfaden für Bergbaukunde; Zirkel, Lehrb. d. Petrographie; Gellert, Moral. Vorlg. Bd. 1; Oertel, Gramm. Wörterbuch; Curtmann, Lehrb. d. allg. Pädagogik; Volckmann. Choralbuch. Von den Herrn Verfassern: Eckhardt, Rotationsproblem; Strack, Blutaberglaube; Koch, Sage vom Kaiser Friedrich etc.; Proschinski. Zur Theorie und Praxis des Turnwesens; Von den Verlagsbuch- handlungen: Pollack. der erste Geschichtsunterricht; Rossmann u. Schmidt, Lehrb. der Fr. Spr.; Gerth, Gr. Schulgramm.; Hensell. Gr. Ubungsb.; Chadwick, 6 Vorträge; Lehmann- Hohenberg. Einiges Christenthum; Wegener, Hilfsbuch f. d. Religions-Unterr.; Schneider Religionsbuch; Schmidt und Floss, Germ. Sagen u. Märchen; Boesser u. Lindner, Vaterl- Leseb.; Ricker, N. Elementarbuch der fr. Spr.; Hopf u. Paulsieck, Lesebuch(VI, V, IV, IIIb, IIIa, IIb, Ila). Von dem Unterzeichneten: Grundetat der Stadt Eschwege 1800/01 91/02, 92/93; Chronik von Kirchditmold; Franke, Geschichte von Karlshafen.

B. Für die Sammlungen von Unterrichtsmitteln wurde angeschafft: Hölzel, 6 Wandtafeln f. d. Anschauungsunterricht. Geschenkt wurde von Herrn Karl Levy eine kleine Dampfmaschine, von Herrn Salomon Cahn ein Kabelstück, von Herrn Jakob Plaut Glas mit ausl. Reptilien und von Herrn Kaufmann KRohde ein Kasten mit ver- schiedenen in- und ausl. Nüssen.

Allen freundlichen Gebern sei auch an dieser Stelle der beste Dank ausgesprochen.

VI Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Das Schulgeld war ganz erlassen 8 Schülern, zur Hälfte 1 Schüler. Die Summe des erlassenen Schulgeldes betrug 600 Mark.

Die Jubiläums-Stiftung ist in diesem Jahre noch nicht in Wirksamkeit getreten.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Pltern.

Auf Anordnung des Herrn Ministers wird Folgendes mitgeteilt:

Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso. wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann denselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht ge- stellt werden.

Den Ausschreitungen vorzubeugen. welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule, und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittel- bare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrole zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu