Aufsatz 
Von dem Hauptgesichtspunkt, den ein Bürger bei der Wahl einer öffentlichen Schule für Knaben festzuhalten hat. Ein Wort des Rektors zur Verständigung zwischen Schule und Eltern
Entstehung
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zu ſein. Auch iſt, ſo viel ich mich erinnere, dieſe Maxime den Eltern beim Beginn des vo⸗ rigen Schuljahres in einem Aufſatze des Tagblattes als Richtſchnur nachdrücklich empfohlen worden. Sehen wir zu, wie es ſich damit verhält. Sogleich gewahrt man, daß dadurch für die Wahl der Elementarſchule oder der Mittelſchule Nichts entſchieden wäre, denn beide be⸗ halten die Kinder ja bis zu dem bezeichneten Alter; hier würde immer das Maaß der Bil⸗ dung, welches man für dieſelben erſtrebt, wie es auch recht iſt, den erſten Beſtimmungsgrund der zu treffenden Entſcheidung abgeben müſſen. Setzen wir ferner einen bemittelteren Bür⸗ ger voraus, ſo kann der obige Ausſpruch zunächſt von Jemand ausgehen, welcher eine höhere Ausbildung für einen gewöhnlichen Lebensberuf überhaupt für überflüſſig hält. Eine Eroͤr⸗ terung iſt alsdann ebeufalls überflüſſig, und man kann einem ſolchen gegenüber dann nur einwenden, daß es nicht wohl abzuſehen ſei, warum eine perſönlich tüchtige Ausbildung nicht vereinbar ſein ſollte z. B. mit dem Geſchäfte eines Schuhmacher⸗ oder Maurermeiſters, und daß es noch weniger zu begreifen ſei, wie man einen Augenblick zögern könne, den Kindern alle Bezugsquellen des Geiſtes nud der Kenntniſſe zu öffnen, die ihnen ſpäter nicht nur ein größeres perſönliches Gewicht unter ihren Mitbürgern verleihen, ſondern unter allen Um⸗ ſtänden mindeſtens eine freiere, raſchere und umſichtigere Bewegung in dem beſonderen Be⸗ rufe geſtatten.

Oder jener Satz kann ausgeſprochen werden von Jemand, der den Werth einer erwei⸗ terten Bildung wohl zu ſchätzen weiß. Ihn treiben alsdann offenbar zwei Beweggründe: erſtens, daß er den Uebergang in das Geſchäft im 14. Jahr für am vortheilhafteſten und zweckmäßigſten hält. Wir wollen hier nicht mit ihm rechten; unſere Anſichten in dieſer Be⸗ ziehung ſind in dem Jahresbericht für 185%) näher dargelegt, als wir von dem Werth der beiden Oberklaſſen unſerer Anſtalt für die bürgerliche Berufsvorbildung zu ſprechen Gelegen⸗ heit nahmen. Zweitens aber treibt ihn die Vorſtellung, daß, wenn er ſeinen Sohn in eine Schule ſchicke, die ihre Lehrcurſe über das 14. Jahr ausdehne, derſelbe noch unfertiger in ſeiner Ausbildung ſein werde, als wenn er die niedere vollſtändig durchlaufen habe, oder, um mich eines ſchulmänniſchen Ausdrucks zu bedienen, daß er keinen genügenden Abſchluß ſeiner Schulbildung erlangt haben könne. Dieſe Vorſtellung aber iſt unrichtig und entſpringt aus einer falſchen Beurtheilung derjenigen Schule, die ſich ein höheres und weiteres Endziel geſetzt hat. Denn die einfache Frage, um die es ſich für ihn handelt, wird die ſein: Hat es ein Knabe zu bereuen, wenn er bis zum 14. Jahre z. B. die höhere Bürgerſchule beſucht hat, und hat er dann an Bildungsmaterial und Bildungskraft weniger davon getragen, als in einer mit dem 14. Jahre abſchließenden Anſtalt? Wir müſſen dieſe Frage nach unſerer Ueberzeugung entſchieden verneinen, vorausgefetzt, daß der Knabe überhaupt für den höheren Bildungsgang befähigt und geeignet war; im entgegengeſetzten Falle gehörte er ja ohnehin nicht für dieſe Schule. Denn was den ſ. g. Abſchluß und das Fertigſein betrifft, ſo kann dieß doch nur ſo viel heißen, als: er hat ſich ein ſolches Quantum von Kenntniſſen und Fer⸗ tigkeiten erworben, welches für ſein Alter und für die erfolgreiche Benutzung der Lehrjahre ſeines Berufes genügend befunden werden muß. Die höhere Bürgerſchule und eine jede ihr ähnliche Schulanſtalt wird es aber für ſich in Anſpruch nehmen und thatſächlich beweiſen können, daß ſie den Schülern, welche die dritte Klaſſe abſolvirt haben, nicht nur das dem Ziele der übrigen Schulen gleiche, ſondern in manchen Stücken noch ein höheres Maaß alles Desjenigen mitgetheilt hat, was für die einfachen Berufe des Lebens ausreicht. Diejenigen,