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ſere Schulen eben gerade auch auf diejenigen Geſchäfte und Gewerbe ꝛc. hinweiſen, für welche ſie noch ein ausreichendes Maaß der Vorbildung zu geben im Stand ſind. Aber nie⸗ mals kann z. B. der Satz aufgeſtellt werden: Für den Kaufmann c. iſt die höhere Bürger⸗ ſchule, für den Bauhandwerker ꝛc. iſt die Mittelſchule, für den Taglöhner die Elementarſchule beſtimmt. Denn man kann nur dieß ſagen: Wer die möglichſt ausgedehnte individuelle Aus⸗ bildung erreichen will, welchem Beruf er ſich auch ſpäter widmen mag, der wird die erſte Stufe, wer es nicht will oder kann, die zweite und dritte erwählen. Nun liegt es offenbar vor Augen, daß jeder höhere Grad perſönlicher Ausbildung ſich ſehr wohl auch mit dem einfacheren, ja einfachſten Gewerbebetrieb verträgt, und ebenſo einleuchtend iſt es, daß ein ſolcher den einfachen Handwerker befähigt, wo Zeit und Umſtände darnach ſind, ſeinem Geſchäfte die möglichſte Vollkommenheit und Ausbreitung zu geben. Schwieriger iſt unläugbar der umge⸗ kehrte Fall, mit einem beſchränkteren Bildungsgrad zu einer höheren Stufe der Gewerbthätig⸗ keit ſich emporzuſchwingen. Und was folgt hieraus? Ohne Zweifel, daß Derjenige ſicher geht, der wenn ihm die materiellen Mittel es, wenn auch mit einigen Opfern, erlauben, den höheren bürgerlichen Bildungsgang für ſein Kind ſucht, denn derſelbe ſchließt die niederen ein, aber nicht umgekehrt. Wenn aber ein Vater, indem er ſeinen Knaben in die Schule ſchickt, bei ſich ſagt:„Er ſoll einmal einfacher Handwerker werden; da iſt es nicht nöthig, daß er eine koſtſpielige Ausbildung erhalte“,(wenn man anders das Prädikat„koſtſpielig“ auf Mittelſchule oder höhere Bürgerſchule anwenden darf): ſo liegt in ſolchem Worte etwas Unbefugtes und Ungerechtes, ich möchte ſagen ein Uebergriff in die Rechte des Kindes, wie gut gemeint das⸗ ſelbe auch ſonſt übrigens iſt,(denn es iſt ja eine treue Vorſorge, welche den Vater ſchon jetzt an den künftigen Beruf des Knaben denken heißt). Aber wir möchten behaupten, er vergeſſe über dem zukünftigen Beruf des Knaben allzu ſehr den gegenwärtigen desſelben, denn ſein nächſter Beruf, den die Eltern vor allen ſpäteren zu reſpectiren haben, iſt: ein nach Körper und Geiſt, Kopf und Herz, Hand und Auge kräftig und voll entwickelter Menſch zu werden, ſo daß Alles, was in ihm iſt, möglichſt geſund und reich ſich entfalte. Er muß alſo dem⸗ gemäß zunächſt in die Lage geſetzt werden, ſich völlig und ganz entwickeln zu können; treibt er dann kräftige Wurzeln und verzweigt ſich der Stamm ſeines Geiſtes in eine junge ſchöne Krone, woran mit jedem neuen Frühling neue Sproßen, Blätter, Knospen, Blüthen freund⸗ lich hervorbrechen: dann erfüllt der Knabe ſeinen erſten Beruf, und die Eltern, die es ihm möglich machten, können ſagen, daß ſie auch den ihrigen an ihm erfüllt haben. Ja, die El⸗ tern ſollen eine irdiſche Vorſehung für die Kinder ſein; aber es wäre ein in manchen Fäl⸗ len bitter zu bereuender, immer ſchwerer Vorwurf für ſie, wenn ſie aus dem Grunde, weil ſie einen Beruf von wenig Bildungsbedürfniß für einen Sohn zum Voraus in Ausſicht ge⸗ nommen haben, demſelben die Mögligkeit einer beſſeren Ausbildung verſagt hätten. Das richtige Verfahren der Eltern iſt doch immer nicht alle in über das Schickſal der Kinder zu beſtimmen, ſondern ſich auch durch deren Entwicklung beſtimmen zu laſſen und ſo denſelben die nöthige Freiheit zu gewähren, aus ſich zu machen, was ſie uur immer im Guten und Rechten aus ſich machen können.
„Aber mein Knabe ſoll mit dem 14. Jahre in die Lehre eines gewöhnlichen Berufs ge⸗ geben werden, und deßhalb muß ich eine Schule wählen, in welcher derſelbe mit dieſem Jahr fertig iſt, eine andere kann mir nicht nützen.“— So höre ich manchen Vater ſprechen, und es ſcheint damit ein beſtimmter äußerer Maaßſtab für die Wahl der Schule gegeben


