Aufsatz 
Über den Wert der beiden Oberklassen unserer Anstalt für die bürgerliche Berufsvorbildung
Entstehung
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ganze ſittliche Haltung und Lebensrichtung derſelben geweſen. Mit den 4 unteren Klaſſen wird aber die höhere Bürgerſchule niemals jenen genügenden Grad der Reife ihrer Schüler bewirken können. Wenn daher die Aufgabe war, dieſelben dahin zu bringen, daß ſie auf Grund des Erlernten ſollten ſelbſtändig fortarbeiten können; wenn ſie die hinreichende Selb⸗ ſtändigkeit des Handelns nach den ihnen eingepflanzten Grundſätzen der Sittlichkeit und Reli⸗ gion ſollten gewonnen haben: ſo konnte ſie durch die Anordnung der Oberklaſſen auch vom Standpunkte der Erziehung aus nur im wohlverſtandenen Intereſſe der Eltern gehandelt zu haben glauben. Denn muß es dieſen nicht gerathener erſcheinen, ihre Söhne als ſittlich ge⸗ ſetzte, kenntnißreiche, zu geiſtigen und körperlichen Arbeiten befähigte, durch ihre ſelbſtändige Strebſamkeit und Beſonnenheit zu guten Hoffnungen berechtigende Lehrlinge in tüchtige Ge⸗ ſchäfte übergehen zu laſſen? Werden ſie dann ſo leicht zu fürchten haben, daß dieſelben ſich einem durchaus eitlen und oft unſittlichen Treiben hingeben, ſobald das Comptoir oder die Werkſtätte des Lehrherren geſchloſſen iſt? Werden ſie im Falle der Unbemitteltheit für ſich und ihre Söhne vortheilhafter und klüger handeln können, als die völlige geiſtige und ſittliche Reife derſelben abzuwarten? Denn der Tüchtige findet in der Regel ein beſſeres Unterkommen, und von Seiten der Schule ſelbſt wird man alles Mögliche dazu beitragen, daß ihm ein ſol⸗ ches nicht entgehe. Welche Anſichten und Entſchlüſſe man aber auch hegen mag, das möchte einleuchtend geworden ſein, daß der Unterricht und die Erziehung, wenn ſie wirklich, wie man doch verlangt, Höheres leiſten ſollen, auf gleiche Weiſe die Ausdehnung der höheren Bürger⸗ ſchule über die 4 Unterklaſſen hinaus nothwendig bedingen.

Fragt man ferner noch, welche Abſichten die Stadt bei der Gründung einer höheren Bürgerſchule haben konnte, ſo kann man, von dieſem Geſichtspunkte des öffentlichen Wohles aus die Sache beurtheilend, auch nicht ſagen, daß Diejenigen den Erwartungen der Behörden entſprechen, welche ihre Söhne aus der Anſtalt zurückziehen, ohne ſie den vollen Lehrcurſus aushalten zu laſſen. Die beſtehenden Mittelſchulen würden alsdann vollkommen ausgereicht haben. Denn was iſt das Unterſcheidende dieſer und der höheren Bürgerſchule? Doch nicht bloß das höhere Schulgeld? die geringere Schülerzahl in den Klaſſen?(was, beiläufig bemerkt, gar nicht einmal zutrifft); die Einführung einiger dort nicht getriebener Lehrgegenſtände? die Beſetzung der Lehrſtellen? Darin liegt doch nur eine äußere, in die Augen fallende Verſchie⸗ denheit, die mit dem Weſen allerdings zuſammenhängt; aber dieſes ſelbſt kann damit nicht ausgedrückt ſein. Der wahre Unterſchied liegt in der ganzen Gliederung und Geſammtaus⸗ dehnung der Auſtalt, wie ſie von dem höheren Lehr- und Erziehungszweck bedingt werden. Wir wiſſen zwar nicht, welches die näheren Gedanken und Erwägungen waren, von denen die Stadtbehörde ſich leiten ließ, als ſie der Gründung unſerer Anſtalt ihre Zuſtimmung ertheilte; aber ſie beruhten ohne Zweifel auf der Annahme, daß es einen nicht geringen Theil der Bür gerſchaft gebe, welcher die Ueberzeugung habe, man müſſe ſich in unſeren Tagen in einem hö⸗ heren Maaße ausrüſten, um dem materiellen Aufſchwung und der geiſtigen Bewegung des Zeit⸗ alters nicht bloß paſſiv und dem Zwange der Nothwendigkeit nachgebend, ſondern auch ſelbſt⸗ thätig mitwirkend und theilnehmend folgen zu können; man müſſe dem Knaben für die Zu⸗ kunft die Befähigung mit ins Leben geben, unter ſehr veränderten Erwerbs⸗ und Betriebsver⸗ hältniſſen, in weiteren Kreiſen und über die immer mehr eingeengten Kleingewerbe und Klein⸗ geſchäfte hinaus Boden faſſen und einen Lebensberuf ſich gründen zu können. Man theilte ferner wohl auch die Anſicht, die Stadt werde durch eine höher geführte Jugendbildung eines