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II. Lehrplan.
1. Leitende grundſäte. a. Auswahl der Lehrgegenſtände.
Die Grundſätze, welche bei der nachſtehenden Auswahl der Lehrgegenſtände für die hoͤhere Bürgerſchule geleitet haben, ſind theils aus dem oben dargeſtellten Zweck der An⸗ ſtalt und insbeſondere aus den dabei Seite 4 bis 5 hervorgehobenen vier Geſichtspunkten leicht herzuleiten, theils wird weiter unten bei den einzelnen Unterrichtsfächern, wo es nöthig ſcheint, noch ausdrücklich auf die Bedeutung hingewieſen werden, welche denſelben für die voll⸗ ſtändige Vorbildung des Bürgerſtandes zukommt. Wir entheben uns deßwegen der Pllicht, hier näher zu begründen, inwiefern die von uns ausgewählten Lehrgegenſtände, dem Zweck und Ziel der höheren Bürgerſchule gegenüber, eine innere und äußere Berechtigung haben. Auch wollen wir jetzt das Gewicht nicht abwägen, welches der eine Gegenſtand vor dem anderen voraus hat; welchem derſelben die innere Nothwendigkeit, welchem mehr nur eine äußere Zweck⸗ mäßigkeit ein Recht giebt, in der Reihe der aufgenommenen Lehrfächer zu erſcheinen. Es wird uns wohl einmal vergönnt ſein, das Weſen, die Grundlagen und den Umfang derjenigen bürgerlichen Bildung zu beſchreiben, welche die höhere Bürgerſchule im Auge hat; alsdann werden von dem Augenpunkte dieſes intereſſanten Gegenſtandes aus auch die nachfolgenden Lehrgegenſtände, die nur in äußerliche Gruppen geordnet ſind, ſonſt aber auf gleicher Linie ſtehen, gleichſam in ihrer wahren Perſpective erſcheinen, ſo daß diejenigen, welche im Vorder⸗ grunde des Geſammtbildes einer vollſtändigen Bürgerbildung erſcheinen müſſen, ſich deutlich ab⸗ heben von denen, die nur im Mittel⸗ und Hintergrunde desſelben auftreten dürfen.
Nur auf zwei Punkte, die man vermiſſen köͤnnte, will ich hinweiſen.
1) Das Latein iſt aus der Reihe der Unterrichtsgegenſtände ausgeſchloſſen worden. Die formellen und materiellen Vortheile, welche das Erlernen dieſer Sprache dem Bürger allerdings gewähren kann, muß die höhere Bürgerſchule theils aus dem Betreiben der übrigen Sprachen zu gewinnen ſuchen, theils muß ſie ſich entſchließen, darauf zu verzichten. Sie kann dieß mit gutem Gewiſſen. Eine Schule für die Wiſeenſchaft und wiſſenſchaft⸗ liche Forſchung will ſie nicht ſein; ſie beſtäube daher auch ihre Schüler nicht mit ein paar dürftigen Flocken Lateins. Die hoͤhere Bürgerſchule will auch den Unterſchied zwiſchen wiſſenſchaftlicher Bildungsweiſe einerſeits und praktiſch⸗bürgerlicher Vorbildung anderſeits nicht verwiſchen; vielmehr ſollen die Grenzen beider möglichſt ſcharf gezogen werden. Das Latein hat an der höhern Bürgerſchule keinen Boden; dagegen kann es wohl geſchehen, und es wird von der Entwicklung der modernen Verkehrs⸗ und Handels⸗ verhältniſſe abhängen, ob nicht auch die italieniſche Sprache eine ſolche Bedeutung gewinnt, daß ihre Aufnahme, wenigſtens als facultativer Gegenſtand, gerechtfertigt iſt. Das Italieniſche iſt ja neben dem Franzöſiſchen und Engliſchen die dritte Weltſprache, die in allen Uferländern des Mittelmeeres als die eigentliche Verkehrsſprache auftritt. Wohl möglich, daß daher auch bei uns über kurz oder lang ein Bedürfniß für ſie fühlbar wird, wie es anderwärts in der That ſchon empfunden und auch befriedigt wird. Darüber möge nun die zukünftige Erfahrung entſcheiden.
2) Die Waarenkunde iſt als beſonderer Unterrichtsgegenſtand nicht aufgeführt, weil wir der Meinung ſind, daß dasjenige, was aus derſelben in die Schule gehoͤrt, am paſſendſten im Unterrichte der Chemie, Technologie, Naturgeſchichte und Geographie ſeine Erledigung findet. Ob dem Gegenſtand ſpäter eine ſelbſtſtändigere Stanung ein⸗


