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viertens ein die Leiſtungen ſelbſt der ſtädtiſchen Elementarſchule überſchreitendes Maaß allgemein bildender Kenntniſſe aus dem Gebiet der Geſchichte und Geographie und aus dem Kreis der deutſchen, engliſchen und franzöſiſchen Literatur beſitzen ſollen.
Tritt nun zu dieſen eben aufgezählten Erforderniſſen eines für das künftige Berufsleben tüchtig und allſeitig vorzubildenden Bürgerſohnes noch das Eine hinzu, was überall Noth thut und die Summe alles Höchſten und Beſten im Menſchen in ſich begreift, nämlich eine kern⸗ hafte und geſunde religiösſittliche Charakterbildung: ſo wird damit in Kürze zur Genüge bezeichnet ſein, was die höhere Bürgerſchule unter jener erweiterten, möglichſt gründlichen allgemeinen Vorbildung, die ihre Zoͤglinge empfangen ſollen, verſtanden wiſſen will.
Zieht man noch die einzelnen Berufsarten in Betracht, für welche nach dem aus⸗ geſprochenen Zweck die höhere Bürgerſchule die geeignete allgemeine Vorbildungsanſtalt ſein wird: ſo ſind außer den kaufmänniſchen Geſchäften jeder Art und außer denjenigen, mit welchen ein kaufmänniſcher oder wirthſchaftlicher Betrieb in etwas weiterem Umfang verbunden zu werden pflegt, außer der ganzen Klaſſe Derjenigen ferner, welche, was für einen Beruf ſie immer haben mögen, ſich in ihrem Bildungsſtande über das Gewoͤhnliche erheben wollen— insbeſondere hierher zu rechnen: alle Bauhandwerke; chemiſche und mechaniſche Gewerbe(Färbereien, Brauereien, Brennereien, Materialiſten, Mechaniker, Maſchinenſchloſſer, Optiker, verſchiedene Gewerbe in Metall, Thon und Holz u. a. m.); eine große Zahl von Fabrik⸗ und Manufactur⸗ betrieben(Leder⸗, Papier⸗, Glas⸗, Faiencefabrikation ꝛc., Weberei, Spinnerei, Zeugdruckereien, Mühlenbetriebe u. ſ. w.); alle Geſchäfte, welche Ausbildung im Zeichnen und Sinn für ſchoͤne Formen erfordern(Maler, Bildhauer, Drechsler, Decorateure, Modelleure, Luxusſchreiner, Tapezierer, Vergolder, Lithographen, Buchbinder u. A.), Wirthſchaftsbeſitzer, Pächter und Verwalter wirthſchaftlicher und induſtrieller Geſchäfte, Buchhalter, Subalternbeamte und ſolche Staatsbeamte, von denen ein wiſſenſchaftliches Studium nicht gefordert wird ꝛc.
Es kann nicht geleugnet werden, daß die meiſten dieſer Berufsarten, ſowie der Bürger⸗ ſtand überhaupt— gegenüber den großartigen, mit geſammelten Kräften auf dem Felde der gewerblichen Thätigkeit, Induſtrie, Fabrication und des Handels auftretenden Unternehmungen aller Art; gegenüber der vordem nie dageweſenen Mannigfaltigkeit des Sprach⸗ und Sachverkehrs, ſowie Angeſichts der Anforderungen der heutigen Geſetzgebung ſelbſt,— entweder in Be⸗ deutungsloſigkeit und Armuth zurückſinken werden, wenn ſie mit unzulänglichen Kräften ausge⸗ rüſtet ſind, oder ſich die Befähigung und Einſicht müſſen verſchaffen können, vermöge deren ſie im Stande ſein werden, ihre Thätigkeit in erfolgreicher Weiſe zur Geltung zu bringen.
Die höhere Bürgerſchule bahnet für den Bürgerſtand den Weg dazu, jene Befähigung und Einſicht zu erlangen und damit diejenige einflußreiche und gewichtige Stellung in der natürlichen Gliederung des auf die Macht der echten Bildung gebauten Volks⸗ und Staatsweſens der neueren Zeit einnehmen zu können, die ihm gebührt.
Mit unzweideutiger Klarheit ihr Ziel ins Auge faſſend und der Meinung eines guten Hausvaters, der ſeine Söhne mit dem Nothwendigen ſtark und reichlich, mit dem Wünſchens⸗ werthen aber nur nach Bedürfniß ausſtattet, bereitet die höhere Bürgerſchule ihre Schüler zum Eintritt in das praktiſche Berufsleben vorv; ſei es, daß dieſelben nach der Schulzeit unmittelbar die Lehrzeit eines beſonderen Geſchäftes antreten— die dann ohne Zweifel einer nicht unbedeutenden Verkürzung fähig iſt; ſei es, daß ſie zu ihrer weiteren Ausbildung noch eine beſondere Fachſchule(Bauſchule, Zeichenakademie, chemiſches Laboratorium, Handels⸗ akademie, landwirthſchaftliches Inſtitut u. ſ. w.) zu beſuchen den Willen und die Mittel haben.


