Aufsatz 
Mitteilungen über den Zweck, die Einrichtung und den Lehrplan der Anstalt
Entstehung
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I. Zweck, allgemeine Stellung und Einrichtung der höheren Bürgerſchule.

Da höhere Bürgerſchule ſteht zwiſchen den ſtädtiſchen Elementarſchulen und ihren Er⸗ gänzungen, den Sonntags⸗ und Abendſchulen, einerſeits und denjenigen Schulen anderſeits, die eine ausgedehnte, ſtreng wiſſenſchaftliche Vorbereitung für höhere techniſche, ſtaatsamtliche und gelehrte Berufsarten vermitteln ſollen.

Als eine zunächſt für die eigenthümlichen und unabweisbaren Bedürfniſſe unſerer Stadt errichtete Anſtalt, ſoll ſte vor Allem eine tüchtige Ausbildung in der deutſchen, franzöſiſchen und engliſchen Sprache erzielen; zugleich aber muß ſie, nach ihrem allgemeinen Charakter als höhere Bürgerſchule, den ebenſo nothwendigen Zweck verfolgen, ihren Schülern eine nach den heutigen Anforderungen erweiterte, möglichſt gründ⸗ liche allgemeine Vorbildung für die kaufmänniſchen, gewerblichen und landwirthſchaftlichen Beſchäftigungen, ſowie überhaupt für alle bürgerlichen Berufs⸗ arten von erhöhtem Bildungsbedürfniß zu gewähren.

Demgemäß iſt ihr Lehrplan und ihre ganze Einrichtung für diejenigen Schüler berechnet worden, welche ſpäter mit ihrem Berufe, entweder vorzugsweiſe auf den hieſigen Fremdenverkehr hingewieſen ſind, oder ſich einem jener praktiſchen Geſchäfte widmen wollen. Es iſt aber klar, daß dieſe einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Vorbildung in keiner Weiſe bedürfen; die große Mehrzzahl derſelben kann daher auch nur mit erheblichem Nachtheil und gegen einen ziemlich gewinnloſen Eintauſch an gelehrtem Bildungsmaterial den Weg zu ihrem Ziel durch die unteren Gymnaſialklaſſen einſchlagen. Ebenſo gewiß iſt es dagegen auch, und ein Hinblick auf die ſchon vorhandenen und in noch immer geſteigerter Entwickelung begriffenen Cultur⸗ und Erwerbs⸗ verhältniſſe macht die Sorge dafür jedem denkenden Bürger zur ernſten Pflicht gegen ſeine Kinder daß alle Die, welche ihrem induſtriellen Beruf künftig völlig gewachſen ſein und ihre bürgerliche Stellung im Leben tüchtig ausfüllen wollen,

erſtens eine nicht unbedeutende Gewandtheit im ſchriftlichen und mündlichen Gebrauch nicht nur der Mutterſprache, ſondern auch der beiden fremden Sprachen, der franzöſiſchen und der engliſchen, für das Verkehrsleben ſich erwerben müſſen; daß ſie

zweitens eine umfaſſendere und ausgiebigere Bekanntſchaft mit den Lehren, Thatſachen und Geſetzen, praktiſchen Reſultaten und Anwendungen der Naturwiſſenſchaften, der mechaniſchen und chemiſchen Technologie und der Mathematik nicht mehr entbehren können; daß ſie

drittens die Gelegenheit zur Aneignung einer größeren Geſchicklichkeit im gewerblichen und kaufmänniſchen Rechnungs⸗ und Buchhaltungsweſen, im Schreiben, freien und conſtructiven Zeichnen als ſo wichtigen Bedingungen eines ſicheren, ſoliden und erfolgreichen Geſchäfts⸗ betriebs, ſobald er nur einigermaßen über die engſten Grenzen ſich erweitert ergreifen müſſen; daß ſie endlich