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Betrachtet man z. B. mit jüngeren Schülern den Berberitzen⸗ ſtrauch(Dornenbildung; ſaurer Geſchmack der Blätter; Blütenbil⸗ dung; Inſektenbeſtäubung u. dergl. mehr), ſo iſt es gar nicht aus⸗ geſchloſſen, daß einem Schüler die zahlreichen„gelben Flecken“ auf den Blättern auffallen, und es iſt nur mit Freuden zu begrüßen, wenn der Schüler darauf aufmerkſam macht. Falſch wäre es aber, wenn der Lehrer in einem ſolchen Falle der Klaſſe eine„Vorleſung“ über die Entwicklung von Puccinia graminis mit beſonderer Berückſichtigung der kicidiengeneration halten wollte. Der hin⸗ weis, daß die beobachteten Flecken von der Tätigkeit eines ſog. Roſtpilzes herrühren, deſſen Entwicklung man ſpäter genauer ſtudieren wolle, dürfte hier vorerſt völlig genügen.
haben die geſchilderten Fragen, auch wenn ſie— wie die letztere— momentan nicht gerade ausgiebig behandelt werden können, durchaus eine innere Berechtigung, ſo läßt ſich dies von einer anderen Kategorie von Schülerfragen nicht immer be⸗ haupten.
Läßt man die Schüler z. B. auf dem Gelände nach allen him⸗ melsgegenden ausſchwärmen— manche meinen, es ſei dies die einzig richtige Art, Exkurſionen auszuführen— und Material zuſammenſuchen, ſo kommt bald der eine, bald der andere ge⸗ laufen, und der Lehrer vernimmt dann Fragen wie die:„Was iſt das für ein Moos?“„Wie heißt dieſes Gras?“„Was iſt das für ein Käfer?“ uſw. Dabei kommt es dem einzelnen Schüler meiſt nur darauf an, den Namen der betr. pflanze oder des betr. Tieres, das er in händen hält, zu erfahren.
Abgeſehen davon, daß die Allgemeinheit— es ſind ja gar nicht alle Schüler zur Stelle— von der Beantwortung ſolcher Fragen gar keinen Nutzen hat, iſt auch für den Fragenden ſelbſt der bloße Name weiter nichts als ein leerer Schall, der ebenſo raſch wieder verfliegt als er aufgenommen wurde.
Wenn, wie es auf jeder richtig durchgeführten Exkurſion der Fall ſein ſollte, der Lehrer ſeine hauptaufgabe darin erblickt, die Schüler zu eigenen Beobachtungen perſönlich anzu⸗ leiten, ohne ſie, als ob es ſchon fertige Beobachter ſeien,„auf die Ratur loszulaſſen“, dann dürften Fragen, wie die erwähnten, kaum vorkommen. Sollten ſie aber trotzdem in größerer Fahl geſtellt werden, dann hat m. E. der Lehrer nicht nur das Recht, ſondern ſogar die Pflicht, ihre Beantwortung abzulehnen.


