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oder Verbotene feſt 1). Wie viele unangenehme Stunden könnten ſich mancher Vater und manche Mutter erſparen, wenn ſie conſequent in ihren Anforderungen wären! Nur einmal eine verkehrte Nachgiebigkeit, — und Thür und Thor iſt den Verſuchen geöffnet, durch Güte oder durch Trotz, je nachdem das Kind am beſten beizukommen glaubt, Verwerf⸗ liches zu erreichen oder zu erzwingen. Heilige Pflicht des Erziehers iſt es, des Kindes Willen, ſobald er auf nicht zu gewährende Objekte gerichtet iſt, zu brechen, d. h. abzulenken, zur Unterordnung zu ge— wöhnen. Iſt einmal ein Beweis von Conſequenz dem Kinde gegen⸗ über auf's entſchiedenſte gezeigt, ſo bedarf es deſſen öfterer Wieder⸗ holung nicht, ja auf lange Zeit wird dann jede verwerfliche Willens⸗ richtung ſchon im Keime erſtickt. Die ſtrenge Ausführung dieſer pädagogiſchen Regel lohnt ſich auf's ſchönſte, hätten wir ſie auch nur ein⸗ mal gewiſſenhaft angewandt; die Vernachläſſigung derſelben rächt ſich auf's empfindlichſte, hätten wir ſie auch nur einmal leichtſinnig unbeachtet gelaſſen. Was iſt der Eigenſinn des Kindes anders, als eine Folge von Inconſequenz, von verkehrter Nachgiebigkeit und Schwäche des Er⸗ ziehers! Erſtaunt, ja rathlos ſtehen oft die Eltern da, wenn Kinder von vorgerücktem Alter den elterlichen Befehlen Trotz und Eigenſinn entgegenſetzen, woran alle Mittel der Beſänftigung und der Strenge ſcheitern. Hätten die Eltern es verſtanden, das zarte Kindlein zu lei⸗ ten, ſeinen Kräften gemäß zu beſchäftigen, vor Verzärtelung zu ſchützen, es ſchon frühe an Gehorſam zu gewöhnen; hätten ſie ſich nicht durch falſches Mitleid und Bequemlichkeit zur Nachgiebigkeit veranlaſſen laſſen: ſo wäre dieſes hartnäckige Widerſtreben, dieſes ungefügige Weſen nicht zur Macht angewachſen, ſo hätte überhaupt kaum ein Eigenſinn Wurzel faſſen können.
Man verwechsle übrigens nicht Eigenſinn, das trotzige, wider⸗ ſpenſtige Weſen, mit Eigenwillen, dem Streben nach Unabhängigkeit das bei mehr entwickelten Kindern eintritt. Ein Kind, das keinen eigenen Willen zeigt, d. h. das nicht im Stande iſt, auch einmal nach eigener Ueberzeugung zu handeln und ſeine Handlungsweiſe mit ver⸗ nünftigen Gründen zu rechtfertigen, wird um ſo ſchwerer zur freien
¹) Daß der Erzieher in Bezug der Anforderungen die Entwickelungsſtufe des Kindes jedenfalls berückſichtigen muß, verſteht ſich wohl von ſelbſt.


