Aufsatz 
Geschichte der Gründung und Einweihung des Gymnasiums zu Hanau. Festschrift zum 200jährigen Jubiläum : 2. Teil
Entstehung
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Sodann aber wurden die Scholarchen behufs notwendiger Er⸗ leichterung ihres Amtes ermächtigt, namentlich zu Sollicitierung der Collecten die Mithülfe anderer gräflicher Beamten, als ihrer Stellvertreter, in der fraglichen Beziehung in Anſpruch zu nehmen, die Beamten, Räte und Diener geiſtlichen und weltlichen Standes aber angewieſen, den Scholarchen in allen Stücken möglichſt zur Hand zu gehen.

Die neu conſtituierte Verwaltungsbehörde, beſonders die beiden Scholarchen Sturio nnd Schulthes waren nun überaus thätig, die wolgemeinten Abſichten des Grafen ins Le⸗ ben zu führen und ihrerſeits alles zu thun, daß die Subſidien⸗ ordnung überall publiciert und durch genaue Beobachtung der⸗ ſelben die nötigen Mittel zu Erhaltung der neuen Schule be⸗ ſchafft würden. Die bereits am 5. Februar 1607 aus der Subſidien-Anordnung ausgezogene Aufſtellung(Extract) deſſen, was an jedem verpflichteten Ort zur Beförderung der Neuen Schul Hanau durch die Beamten und ſouderlich durch den Burgermeiſter erhoben werden ſollte, wurde nach und nach durch die gräfliche Kanzlei und die übrigen Regierungsbehörden in der Grafſchaft bekannt gemacht und ſo für die nachmalige weitere Wirkſamkeit der Scholarchen der Weg bereitet. Mitt⸗ lerweile ſuchten ſie in der Stadt die vermögenderen Bürger zu Beiträgen für die neu zu begründende Anſtalt zu gewinnen und wandten ſich zu dem Ende unter dem 20. März 1607 in einem intereſſanten Schreiben ³) an die Gemahlin des Gra⸗ fen, Katharina Belgica, um auch von ihr eine Unterſtützung für die Schule zu erbitten:Wie Gott in Seinem heiligen Wort aller hohen Obrigkeit die Sorge für Seine Kirche auf⸗ erlegt, auf daß Gottes Ehre und der Auserwälten Wolfart dadurch befördert und ausgebreitet werde; und wie eben des⸗ halb Graf Philipp Ludwig ſich dieſer höchſten Regierungsan⸗ gelegenheiten ſo eifrig angenommen, ſei der Gräfin ohne Zwei⸗ fel wol bekannt. Ohne gute Schulen aber könne keine chriſt⸗