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publiciert, gehörig ausgeführt und über der ſtrengen Einhal⸗ tung der einzelnen Puncte getreulich gewacht würde. Daher ſchritt Graf Philipp Ludwig in ſeinen Vorbereitungsmaßregeln raſch und beſonnen weiter fort und ſetzte zunächſt eine beſon⸗ dere Aufſichtsbehörde, das ſ. g. Scholarchat ein, dem nun ſpeciell die Inſpection und Leitung der neuen Schule über⸗ tragen wurde. Es geſchah dieß durch das gleichfalls noch zu Windecken erlaßene Schuldecret vom 13. Februar 1607, ¹²) durch welches die beiden gräflichen Räte Dr. juris Wilhelm Sturio und Arpold Schulthes, ſodann„die Bürger und beiden Rathsverwandten aus der alten und neuen Stadt Hanau“ Theobald Kraft und Abraham Hammer zu Scholarchen beſtellt wurden. Dieſe Behörde ſollte zu⸗ gleich Schulaufſichts- und Adminiſtrativbehörde ſein und war daher als ſolche ſowol dem Konſiſtorium, als auch der gräf⸗ lichen Kanzlei untergeordnet. Zur Beförderung der Ehre Gottes und der wahren chriſtlichen Religion(ſo äußert ſich Graf Philipp Ludwig in dem erwähnten Reſkript) möchte er gerne die Schule zu Hanau in einen beßeren Stand geſetzt ſehen und habe daher zu ſchleuniger und fruchtbarer Beſorgung der Schulſachen die genannten Männer zu Schulinſpectoren beſtimmt, mit der Auflage, dieß Schulweſen mit beſonderem Ernſt, Fleiß und Eifer ſich angelegen ſein zu laßen. Ueber alles, was zur notwendigen Unterhaltung der Schule erforder⸗ lich wäre, ſollten ſie getreulich ſich beraten und nach beſtem Vermögen beſchließen oder in wichtigeren Fällen an die gräf⸗ liche Kanzlei oder an das Konſiſtorium Bericht erſtatten. Zu⸗ gleich ſollten ſie als Inſpectoren auf ſämtliche Schuldiener, auf ihren Wandel und Fleiß, ein waches Auge haben und ſie nö⸗ tigenfalls an die Pflichten ihres Amtes und ihre Schuldigkeit erinnern, ſie vermahnen und aufmuntern. Endlich wurde ihnen ans Herz gelegt, auch auf Beſchaffung von weiteren Einkünf⸗ ten für die Schule durch Erhebung von Strafgeldern oder an⸗


