Aufsatz 
Geschichte der Gründung und Einweihung des Gymnasiums zu Hanau. Festschrift zum 200jährigen Jubiläum : 2. Teil
Entstehung
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rung genugſam bezeuge, die Unterthanen in die Finſternis des Unglaubens und Aberglaubens zurückſänken. Darum ſei er entſchloßen, vor allem der Schule in der Hauptſtadt des Lan⸗ des wieder aufzuhelfen, ſowol durch Anſtellung tüchtiger Leh⸗ rer als insbeſondere durch Herrichtung eines Convicts(oder Stipendiums), damit auch ärmerer Leute Söhne, die wol Ta⸗ lent und Luſt zum Studieren, aber keine Mittel hätten, eine wißenſchaftliche Vorbildung genießen könnten, während jetzt höchſtens die Söhne einiger wenigen Theologen und herſchaft⸗ lichen Beamten zum Studium gelangten. Zur Erreichung die⸗ ſes Zweckes ſei er ſelbſt aus ſeinem eigenen Vermögen einen bedeutenden Beitrag zu gewähren bereit. Außerdem aber wür⸗ den noch weitere Subſidien erforderlich ſein, die auf andere Weiſe beſchafft werden müßten. Zu dem Ende werde hiermit verordnet: 1) daß von jedem Maß Wein, das verſchenkt wird, ein Pfennig erhoben und abgegeben werde; 2) daß in jedem Teſtament, wenn es gültig ſein ſolle, der Schule zu Hanau etwas vermacht werden müße; 3) daß bei Inteſtat⸗Erbſchaften ein beſtimmtes zu entrichten ſei; 4) daß bei Kauf und Verkauf von Grundeigentum von jedem Gulden zwei Pfennig abgegeben würden; 5) daß bei Hochzeiten von jedem Tiſch für die Gäſte zum mindeſten ein Batzen gezahlt werde; 6) daß bei Schäfereien von jedem Stück, das über die feſtgeſetzte Zahl getrieben wird, ein Schilling abzugeben ſei; 7) daß von jedem Faß Wein und jedem Achtel Frucht, das aus dem Lande verkauft wird, eine entſprechende kleine Abgabe entrichtet; und 8) daß von jedem Faß Wein, das einer in ſeinen Keller legt, ein Schilling gezahlt werde; endlich 9) daß die Bierbrauer von jedem Faß Bier vier Schilling abzugeben hätten.

So waren denn die erforderlichen Beſtimmungen zu Gründung eines Schulfonds getroffen. Es kam nun wei⸗ ter darauf an, daß die Verordnung überall ordnungsmäßig