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nach einen Convict(contubernium), mit einem Hausvater(oeco- nomus) an der Spitze, bildete. Ehe jedoch Graf Philipp Lud⸗ wig zur Ausführung dieſes ſeines Planes ſchreiten konnte, wa⸗ ren gar mannigfache Vorbereitungen zu treffen.
Zunächſt nämlich ſollte das Konſiſtorium als die oberſte Kirchenbehörde, die über das Schulweſen zu wachen hatte, ge⸗ hört werden, und zu dem Ende ließ Graf Philipp Ludwig der genannten Behörde ſeinen Plan zur Prüfung und Begutach⸗ tung vorlegen. Das gräfliche Konſiſtorinm aber, in ſeiner Mehrheit wenigſtens, inſonderheit der damalige Konſiſtorial⸗ director Flügel, war gegen den Plan, wie er vorlag. Letz⸗ terer hob vor allem hervor, daß der Errichtung eines Convicts zu große Schwierigkeiten entgegenſtünden; woher ſollten die erforderlichen, ſehr bedeutenden Geldmittel zu Herſtellung eines neuen Gebäudes für das Contubernat und die Wohnung des oeconomus beſchafft werden? Und hierin ſtimmten ihm die weltlichen Mitglieder des Konſiſtoriums vollkommen bei. Wei⸗ ter aber machte Konſiſtorialdirektor Flügel geltend: es beſtehe ja ſchon in der Graſfſchaft eine ſolche Anſtalt, im Kloſter Schlüchtern; für die Herrichtung eines ſo koſtſpieligen neuen Contuberniums liege daher gar kein wirkliches Bedürfnis vor; es erſchiene vielmehr weit zweckmäßiger, die bereits vorhandene Anſtalt im Kloſter Schlüchtern möglichſt zu unterſtützen, damit dieſe wol organiſierte Schule ihren Zweck als paedagogeum illustre um ſo vollſtändiger erfüllen könne. In der Stadt Hanau genüge es vollkommen, die alte Schule nur zu ver⸗ beßern, im übrigen aber, unter weſentlicher Beibehaltung der früheren Einrichtung, als schola civica oder oppidana(alſo als Elementarſchule und niedere lateiniſche Schule) ferner fort⸗ beſtehen zu laßen. In dieſer letzteren Beziehung waren jedoch die übrigen weltlichen Räte nicht ganz gleicher Anſicht, auch ſie hielten die Erhebung der bisherigen niederen Schule zu einer schola illustris für wünſchenswert. Nur die geiſtlichen


