2. Bruch.
Oppenh. Str.- Königsbach.
Muhlgraben- Steinweg
Steinweg- Oppenh. Str.
a. Gartenhaus.
b. Brommenhof.
2.
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Vom Bruch gehorte zum Stadtgebiet sicher der Abschnitt Oppenheimer Strasse- Königsbach, 1273„pratum Hartmudi militis“¹), später„der Deutschen Herren lange Wiese“ genannt, sowie der Abschnitt vom Speckgraben bis nahe zur Goldbach, als Teil des Stralenberger Lehenguts, meist Wiesen enthaltend; wahrscheinlich auch der Abschnitt von der Westgrenze des Stralenberger Bruchs bis zum Mühlgraben. Hier liegen, östlich der Grenze der Gewanne III und II, wo der Belagerungsplan sieben Fischteiche zeichnet, die„Lahnleben“²), westlich derselben das Mühlbruch, eine Wiese, deren westlicher Teil später dem XIII. Quartier als„Bürgerbleiche“ diente ²). Von den Abschnitten Mühlgraben-Steinweg und Steinweg-Oppenheimer Straſse kann ersterer zur Stadt gehôrt haben, letzterer aber, obgleich sicher nicht dazu gehörig, weist Ubergriffe in des Reiches Eigen auf. Im ersten Abschnitt zeichnet der Belagerungsplan Gärten und Wingerte, sowie vier Fischteiche nördlich neben dem Bruch; am Steinweg aber, entsprechend dem Grundstück No. 4 des Flurbuches, ein Haus in einem Wassergraben ⁴). Der Abschnitt Steinweg-Oppenheimer Straſse aber zeigt folgendes Bild:
a. Westlich am Steinweg diesseits der Waldgrenze stand schon 1372 der Deutschen Herren„Garthus“ in einem ummauerten Garten.“)) Zu ihm gehörte seit unbekannter Zeit der angrenzende Teil des Bruchs. Beide Grundstücke vereinigt erscheinen im Flurbuch als No. 16„des Deutschen Ordens Steinwiese“.
b. Neben dem diesseitigen Teile des Deutschordens-Gartenhauses besaſs, ebenfalls schon vor 1372 Siegfried zum Paradies einen Hof.) Vor demselben hatte er im Bruch auf des Reiches Boden eigenmächtig einen„Graben und Plecken“ angelegt?), den ihm aber Karl IV. 1372 zu behalten erlaubte und sogar 1374 urkundlich zu Eigen überlieſs. Letzterer Rechtstitel stand aber im Widerspruch mit dem Verkauf des Waldes an die Stadt. Daher bemühte sich 1456 der damalige Besitzer Conrad von Glauburg vergeblich, auf Grund der erwähnten Urkunde zu bestreiten, dafs sein Gut im Bruch auf einem Teile des an die Stadt verkauften Gebietes liege. Er muſste die Urkunde dem Rate ausliefern, von diesem das Gut in Erbleihe nehmen und sich zum Brückenzins bequemen). Das verliehene Stück Bruch reichte aber„von dem heiligen huſz biſz an das bruch“, d. h. von dem Gartenhaus bis an den„das Lange Bruch“ genannten groſsen Stauteich ⁰), und enthielt aufser dem mit Gräben umgebenen„Flecken“ einen Weiher ¹⁰). Der ganze Bezirk war umzäunt. Auf dem Flecken aber stand später der Brommen Hof. Von seinen Gebäuden zeigt der Belagerungsplan nur den Hauptbau, und zwar als Ruine, M. I. 17 dagegen ein stattliches, mehrstöckiges, schiefergedecktes Herrenhaus und im Norden einen Thorbau, an den sich zwei andere Gebäude schlieſsen. Zugänglich war der Hof nach dem Belagerungsplan
¹) Batt. I. 233.— ²) So heute der Volksmund, die Karten meist„Lahnlehen“, z. B. Ravenstein, Hauptüber-
sichtsk. v. Fft. 1:20000.— ³) Flurb.— ⁴)= Hof zum Hude? Er lag 1396 den D. Herren gegenüber. Batt. VII. 23.— ⁵) Erwähnt 1398 als neben Conrad Glauburgs Hof, d. h. dem späteren Brommen Hof, gelegen, Hausurk. Höfe Shn; auch Uglb. A. 93, A-Ee. 1409; abgebildet M. I. 17. Batt. VII. 134, Anm. 170 denkt irrtümlich an das D. Ordenshaus an der Brücke, anstatt an das oben besprochene Gartenhaus.— ⁶) Batt. VII. 134, Anm. 170.—*) Ibid.— ⁸) Uglb.
A. 93
A-Ee.— ⁹) Uglb. A. 93 A-Ee.; das dort erwähnte Waldmaß von 5 M. weniger 15 R., wozu 1506 noch
½ M. 10 R. kamen, entspricht der angegebenen Fläche.— ¹⁰) Nachricht von 1457, ibid.


