11 im Norden und Süden durch je eine Brücke ¹). Der Weiher erscheint auf diesem Plane trocken, auf M. I. 17 mit Wasser gefüllt. Der ältere Hof, nôrdlich des Bruchs, fehlt auf beiden Darstellungen. Er wird früh eingegangen sein.
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Vom Bruchbrunnen bis zur Oppenheimer Strafse bedeckte den alten Mainarm das erwähnte Lange Brucha), dessen Staudamm an der Oppenheimer Straſse 1377 durch eine Mauer verstärkt worden zu sein scheint ³). Zwischen ihm und der Möorfelder Strasse liegen u. a. das Gelände des späteren Apothekerhofs4) und zwei Teile des Riedhofgeländes.
d. Endlich gehört noch zu dieser Gegend der Zipfel zwischen Steinweg und Mörfelder Strasse einer- und Steinwiese andererseits; deutlich zu erkennen auf Belagerungsplan und M I18; im Flurbuch als ein dem Ackergericht gehörendes Baumstück bezeichnet. Seine frühere Bestimmung ist unbekannt.
3. Zum linksmainischen Stadtgebiet gehört ferner das Dreieck zwischen Bruch, Wald und Oberräder Grenze. Es war ursprünglich von einem Walde bedeckt, den man im XIV. Jahrhundert teilweise rodete?). Der südliche Teil, rechts und links vom Altenbergweg, muſs schon vor 1374 angebaut gewesen sein, weil er damals im Gegen- satz zu dem frisch gerodeten Neuen Berg der Alte Berg im engeren Sinne heiſst. Im nördlichen Teile, durch den die Offenbacher Straſse und der Oberräder Fuſsweg zogen, erhielt sich noch länger der Niederwald, zu dem man noch 1411 durch einen Schlag bei der Deutschherrenmühle gelangte ⁰). Ihn haben Sachsenhausen und Oberrad von zwei Seiten her so stark gerodet, daſs 1433 der Rat den„Schüsslern“*) zu Sachsenhausen und dem Schultheiſs zu Oberrad verbot„nit me czu roden und zu hauwen by dem see“, und die Förster beauftragte aufzupassen ³). Die Südgrenze des Niederwaldes lief vielleicht einmal von der Deutschherrenmühle über Mühlgraben, Serhofsweg und Goldbergweg, weil die Aufsicht des Heckergerichts*) über die Wingerte des Alten und Neuen Berges noch 1487 nicht nördlich über diese Linie hinausgeht.
4. Zum linksmainischen Stadtgebiet gehört endlich das Dreieck zwischen Bruch, Wald und Niederräder Grenze. Es wird gröſstenteils vom Riedhöfer Gelände ¹⁰) eingenommen, sehr altem Rodland, an welches sich rechts von der Königsbach die(um 1800) Stock'sche Wiese, die Frankensteinische und des Deutschen Ordens Winkelwiese, links von derselben ein Deutschordensacker und die Frankensteinische Freiheit schlieſst.
IV. Wegeverzeichnis ¹). A. Wege an Sachsenhausen vorüber.
Bischotsweg(1) vom Königsbacher Brünnchen zum Wolfsweg(= Neue Straße); w. Teil jetzt Schwarz- steinkantweg. Von Darmst. Ldstr. an nur Spuren im Walde, zuletzt unsicher.— Landwehrweg(²), urspr. Seitenweg zu 1(?). Zweigte an der Salpeterhütte von 1 ab u. lief auch in den Wolfsweg. Ab Wendelsweg früher auben an der Ldw. ¹²), jetzt meist zwischen deren Gräben laufend.
¹) Die nördliche ist undeutlich, aber vorhanden.— ²) M. I. 17; Bel.-Pl. hat nur den Anfang.— ²) Horne, S. 3, ohne Quelle.— ⁴) UÜber den älteren Zustand dieser Gegend ließ sich nichts ermitteln.— *) Scharff, Straßen, ohne Quelle.— ⁶) Bumb. 1411, F. 25.— ⁷)= Schüsselmachern. Grimm, Wb.— ³) Bgmb. 1433, F. 30.— ¹⁹)„Hecker“ sind die Ratsfreunde, die über die Weingärten gesetzt sind. Kirchn., I. 418, vgl. Uglb. B. 568 b.— ¹⁰) Ursprünglich Reichs Eigen; wann zum Stadtgebiet?— ¹¹) Nicht in Betracht kommende Wege sind meist weggelassen.— ¹²) M. I. 17.
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c. Langes Bruch.
d. Zipfel.
3. Ostliches Dreieck.
4. Westliches Dreieck.


