Aufsatz 
Zur Topographie und Geschichte der linksmainischen Landwehren der Reichsstadt Frankfurt
Entstehung
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1. Stralen-

berger Grenze.

2. Oberräder Grenze.

3. Waldgrenze.

a. Ostseite.

Topographischer Teil).

Vorbemerkungen.

Keine Schutzanlage ist zu verstehen, ohne Kenntnis des Geländes, der Gebietsgrenzen, der Gebietsteile und des Wegenetzes. Diese sind daher zuvor zu erörtern.

I. Gelände.

Der Boden des linksmainischen Stadtgebiets besteht aus der Mainebene und dem Sachsenhâuser Berg. Dieser erhebt sich zwischen dem KRödergraben*²)(Grenze Oberrads gegen Offenbach) und der Königsbach)(Grenze Sachsenhausens gegen Niederrad); es teilt ihn der über den Seehof herabziehende Börnchesgru n d. Die Ebene durchfurcht ein praehistorischer Mainarm, das Bruch, auch das Lange Bruch genannt, das an Oberrad, Mühlberg und Niederrad vorbeiziehend kurz vor dem Roten Hamm den Hauptstrom erreicht. Der Abfall des Berges ist im Osten und Westen sanft, in der Mitte besonders bei der Deutschherrenmühle, schroff. Im Westen treten Berg und Bruch immer mehr auseinander, eine breiter werdende Ebene zwischen sich lassend. Beim Sandhof hat die Königsbach das Bruch mit Sandmassen überdeckt, auf denen sie sich ein Bett zum

Maine gegraben hat. 3 II. Gebietsgrenzen.

In diesem Gelände besaſs Frankfurt ursprünglich nur die Sachsenhäuser Gemarkung, im weiteren Sinne, mit der Westhälfte des Stralenberger Gutes ⁴4). Erst 1372 erwarb es den Wald, später Oberrad mit der Stralenberger Osthalfte, zuletzt Niederrad. Da schützende Einschlüsse schon vor 1372 in Gebrauch gewesen sein können, so sind die Grenzen des linksmainischen Besitzes vor diesem Jahre zu beachten.

1. Grenze gegen die Stralenberger Osthälfte: der Speckgraben. 2. Grenze gegen Oberrad: die zuletzt 1787 abgesteinte fast gerade Linie).

3. Grenze gegen den Wald. Der Vorsprung des Waldes, der nach seiner Urbarmachung der Neue Berg hieſs, unterschied sich von allen anderen Gebietsteilen durch Zehentfreiheit, für welche aber die Verpflichtung zum Brückenzins) eintrat, und durch Messung mit der Wald- anstatt mit der Feldrute. Wo wir also später Zehentfreiheit treffen, da kann, wo wir Waldmaſs treffen, da muſs vor 1372 Wald gewesen sein.

a. Die Ostseite der Waldgrenze, die mit der späteren Grenze zwischen dem zehentpflichtigen Alten und dem zehentfreien Neuen Berg zusammenfällt, konnte ich für 1502 durch Vergleichung einer Steinung zwischen beiden Bergen aus dem genannten Jahre!) und einer Begehung der Grenze zwischen Feld- und Waldmaſs

) Für alles Folgende verweisen wir hier auf die beigegebenen Tafeln, auf ......) welche im Einzelnen nicht mehr hingewiesen werden wird. ²) Auch Gänsegraben und

.Königsbach genannt. ³) Oberlauf: Luder-, Mittellauf: Königs-, Unterlauf: Frauenbach genannt.) Bekanntlich

liegt vom Stralenberger Lehngut, die Osthälfte in Oberräder, die Westhälfte in Sachsenhäuser Gemarkung. War dies gleich von Anfang der Fall?) Nach Scharff, Strassen(ohne Quelle!) bestand sie schon im XIV. Jahrh. ) Abgabe zur Unterhaltung der Mainbrückeée.) Uglb. A. 92 N.