Aufsatz 
Zur Topographie und Geschichte der linksmainischen Landwehren der Reichsstadt Frankfurt
Entstehung
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Zweck der Landwehr.

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Obgleich der reiche Stoff nunmehr gestatten würde, ein ziemlich genaues Bild der Frankfurter Landwehren zu entwerfen, so können mit Rücksicht auf die Einschränkung, die der Rahmen eines Programms erheischt, hier nur die linksmainischen Anlagen behandelt werden. Dies ist topographisch ohne Nachteil, weil diese Anlagen auch ohne Kenntnis der rechtsmainischen in ihrer Zweckmässigkeit zu begreifen sind. Für die geschichtliche Betrachtung aber ergeben sich Übelstände. Da alle Landwehren von dem einen Rate errichtet und aus der einen Stadtkasse bestritten wurden, so waren bei jedem linksmainischen Unternehmen die rechtsmainischen Verhältnisse mitbestimmend. Auf ihre Berücksichtigung muss hier verzichtet werden. Ferner läſst sich die Geschichte der linksmainischen Landwehren nicht zu Ende führen, weil bei der späteren Verwendung der Landwehr zu forstlichen Zwecken und ihrer endlichen Abschaffung die rechts- und linksmainischen Vorgänge durcheinander laufen. Aus demselben Grunde muſs auch eine zusammenfassende Besprechung des Technischen Aplage, Unterhaltung, Überwachung, Benutzung der Landwehren u. s. w. unterbleiben. Unsere Aufgabe umfaſst demnach die topographischen und geschichtlichen Verhältnisse der linksmainischen Landwehren bis etwa zum dreifsigjährigen Kriege, also innerhalb des Zeitraums des Aufbaues und der bestimmungsmäfsigen Benutzung der Landwehren.

Zweck der Landwehren war vor allem, das eingeschlossene Gelände gegen das Eindringen kleinerer Scharen gewappneter Reiter zu schützen, wie sie in den unruhigen Zeiten des XIV. und XV. Jahrhunderts die Acker und Weideplätze der Stadt so häufig bedrohten. Auch Fufsgängern war der Durchgang in der Regel unmöglich gemacht. Daneben sollten die Landwehren den Verkehr innerhalb der für ihn bestimmten Strafsen halten. Endlich sollten sie die Stadtmauern, die bei der Vervollkommnung der Feuerwaffen nicht mehr genügende Widerstandskraft besaſsen, vor plötzlichen UÜberfällen bewahren, ¹) wobei aber nicht zu vergessen ist, daſs groſse Heere vor dem XVI. Jahrhundert Seltenheiten

waren und wenn sie später die Stadt bedrohten, wie 1552, von der Landwehr nicht

Einrichtung der Landwehr.

Stege und Brucken.

aufgehalten wurden.

Den Kern der Landwehr bildete immer ein je nach dem Gelände nasser oder trockener Graben. Seine Ränder wurden durch Hecken unzugänglich gemacht, die von einzelnen Bäumen durchsetzt sein konnten. An die eine Grabenseite schloſs sich oft ein mehr oder weniger breiter Streifen an, der mit Bäumen und Buschwerk bepflanzt und gegen Beschädigung durch Weidevieh mit einer Hecke eingefriedigt war. Auch wurden aus den Bäumen durch Abwerfen der Kronen und Verflechten der ZweigeGebücke hergestellt. Auf der andern Seite des Streifens befand sich oft ein gleich dem ersten befestigter zweiter Graben. Solche Doppellandwehren waren später die Regel. Wo ein Graben nicht möglich, oder die Hecke nicht anwendbar oder noch zu schwach war, da half man mit Befestigungen aus Pfählen(Planken,Geplänken) nach. Von den durchziehenden Fuſs- und Fahrwegen wurde ein Teil ganz geschlossen; von den bleibenden sanken manche Fahrwege zu Fufswegen herab. Den einfachen Landwehrgraben überschritten Fufswege stets auf einem Steg, Fahrwege auf einer Brücke, falls nicht der Graben aussetzte. Zwei Gräben wurden von Fufswegen stets auf zwei Stegen überschritten; bei Fahrwegen setzten entweder beide Gräben aus, oder nur der innere, während der äuſsere überbrückt war. Die Stege waren aus Holz und konnten bei Gefahr abgenommen werden. Darauf bezügliche Anordnungen

¹) Ansicht von Cohausen's a. a. O.