Zur Topographie und Geschichte
der
linksmainischen Landwehren der Reichsstadt Frankfurt. VoN PROFESSOR ED. PELISSIER.
Wie man die Städte mit Mauern und Gräben versah, so Wumgab man ganze Stadtgebiete und ländliche Bezirke im Mittelalter mit Schutzwehren, die meist den Namen Landwehren führten. Unter ihnen nahmen die der Reichsstadt Frankfurt eine hervorragende Stellung ein. Trotzdem sind bis jetzt nur Vorarbeiten über dieselben vorhanden. Während Battonn und Fichard) und später Kriegk ²) die auf Landwehren bezüglichen Nachrichten zusammenstellten, behandelte von Cohausen²) den Gegenstand ausführlicher, besonders nach der technischen Seite. Auch Dr. Scharff¹) lieferte wertvolle Beiträge. Auf den Genannten beruht, was Horne?) über die Landwehren sagt. Für die Warten liegen die gründlichen Untersuchungen von Wolff und Jung ⁴) vor, die in erster Linie die bauliche Seite berücksichtigen. Das Auffinden von Landwehrresten beim Forschen nach alten Flurnamen im Gelände veranlafste mich vor einigen Jahren den Gegenstand in seiner Gesamtheit zu untersuchen. Unter Benutzung der erwähnten Vorarbeiten wurde das Städtische Archiv l nach weiteren Nachrichten durchsucht und die Karten und Risse der Archive I und II durchgesehen. Zahlreiche Begehungen im Stadtgebiete gingen damit Hand in Hand. Am 20. Januar 1898 konnte im hiesigen Verein für Geschichte und Altertumskunde ein vorläufiger Uberblick über die topographischen und historischen Verhältnisse der Frankfurter Landwehren gegeben werden.?7) Blieb damals noch manches unaufgehellt, so gelang es durch Erweiterung³) und Vertiefung der genannten Studien, in den Hauptfragen teils zu Gewiſsheit teils zu groſser Wahrscheinlichkeit vorzudringen. ²³)
Den Behörden und Personen, die mich, wie bei den früheren Nachforschungen so auch jetzt wieder, auf das wirksamste unterstützt haben, sei hier der gebührende Dank ausgesprochen, insbesondere dem Herrn Stadtarchivar Dr. Jung.
¹) Battonn, örtl. Beschr. der Stadt Frankfurt a. M. ed. Euler 1861— 75.— ²) Kriegk, handschrittl. Auszüge aus verschiedenen Archivalien.— ³⁴) Im Archiv für Frankfurts Gesch. u. Kunst. Neue Folge IV.— ⁴) Das Recht in der Dreieich, Frankf. 1868; Die Straßen der Frankenfurt, Arch. N. F. III. 205; auch: Die Wege des Frankturter Waldes.— ⁵) Geschichte von Frankfurt a. M., Frankf. 1893.— ³⁶) Die Baudenkmäler in Frankfurt a. M., III., Frankf. 1897.— ⁷) Kurzer Bericht darüber im Korrespondenzbl. der Westd. Zeitschr., Jahrg. XVII. Manches von dem dort mit Vorbehalt gesagten fasse ich jetzt anders auf.— ⁵) Besonders durch Benutzung der Flurbücber von Frankf. u. Sachsenh. mit ihren vorzüglichen Gewannrissen vom Ende des XVIII. Jahrh.; der in Bornheim, Ober- u. Niederrad vorhandenen Urkunden u. Risse; der Karten der Kgl. Katasterämter zu Frankf. u. Bockenheim sowie des Tiefbauamtes; der Risse u. Karten der Senckenbergischen Bibliothek, des Städtischen Forstamts und des Kgl. Staatsarchivs zu Marburg u. s. w.— ¹⁹) Dies gilt mehr vom topographischen als vom historischen Teil. Denn zu der eigentlich erforderlichen Absuchung sämtlicher Rechen-, Bürgermeister- u. Bumeisterbücher u. s. w. der in Betracht kommenden Jahrhunderte ließ die amtliche Thätigkeit dem Verfasser keine Muße. Beschränkung auf das, was Erfolg in Aussicht stellte, war geboten.
Thema.


