50 § 7.
Zu den Beratungen über die Verſetzungen der Schüler treten die Lehrer klaſſenweiſe unter dem Vorſitz des Direktors zuſammen. Der Ordinarius ſchlägt vor, welche Schüler zu verſetzen, welche zurück⸗ zuhalten ſind; die übrigen Lehrer der Klaſſe geben ihr Urteil ab, für welches jedoch immer die Geſamt⸗ heit der Unterlagen maßgebend ſein muß. Ergibt ſich über die Frage der Verſetzung oder Nichtverſetzung eine Meinungsverſchiedenheit unter den an der Konferenz teilnehmenden Lehrern, ſo bleibt es dem Direktor überlaſſen, nach der Lage des Falles entweder ſelbſt zu entſcheiden oder die Sache dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium zur Entſcheidung vorzutragen.
§ 8.
Solche Schüler, denen auch nach zweijährigem Aufenthalt in derſelben Klaſſe die Verſetzung nicht hat zugeſtanden werden können, haben die Anſtalt zu verlaſſen, wenn nach dem einmütigen Urteil ihrer Lehrer und des Direktors ein längeres Verweilen auf ihr nutzlos ſein würde. Doch iſt es für eine derartige, nicht als Strafe anzuſehende Maßnahme erforderlich, daß den Eltern oder deren Stell⸗ vertretern mindeſtens ein Vierteljahr zuvor eine darauf bezügliche Nachricht gegeben worden iſt.
§ 9.
Solche Schüler, welche ohne in die nächſthöhere Klaſſe verſetzt zu ſein, die Schule verlaſſen haben, dürfen vor Ablauf eines Semeſters in eine höhere Klaſſe nicht aufgenommen werden, als das beizubringende Abgangszeugnis ausſpricht. Bei der Aufnahmeprüfung iſt alsdann nicht nur der anfängliche Standpunkt der neuen Klaſſe, ſondern auch das zur Zeit der Prüfung bereits erledigte Penſum derſelben maßgebend. Erfolgt die erneute Anmeldung bei derſelben Anſtalt, welche der Schüler verlaſſen hatte, ſo iſt vor der Aufnahmeprüfung unter Darlegung der beſonderen Verhältniſſe die Genehmigung des Provinzial⸗Schulkollegiums einzuholen.
2.
Den Primanern iſt zu mäßigem Gebrauch der Beſuch der Reſtauration des Hotel Schirmer und des Kaſſeler Hofs ſowie für den Sommer auch der Reſtauration in der Aue für die Zeit zwiſchen 6 und 8 Uhr abends geſtattet. Außerdem haben ſie am Sonnabend Abend von 8—10 Uhr ihren Geſangverein unter Leitung des Herrn Profeſſor Dr. Brede. Für andere Klaſſen beſteht keine Erlaubnis zum Beſuche öffentlicher Lokale. Die Schüler ſind angewieſen(abgeſehen von obigen Aus⸗ nahmen) im Sommer von 8, im Winter von 6 Uhr abends ſich in der Regel zu Hauſe zu halten. Ich bitte die Eltern der Schüler und deren Stellvertreter mit uns darüber zu wachen, daß die Schul⸗ geſetze beachtet werden und nicht außer der Schule Übertretungen vorkommen, die für die Schüler ſchlimme Folgen haben könnten.
3. Damit den Angehörigen der Schüler der mündliche Verkehr mit den Lehrern erleichtert werde,
hat jeder Lehrer wöchentlich zwei Sprechſtunden angeſetzt, die auf einer Tafel auf dem Korridor des Gymnaſiums verzeichnet ſind.


