4. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unterrichtsvierteljahrs erfolgen. Doch ſoll für die Abmeldung zu Weihnachten und Oſtern die Friſt nicht vor dem 2. Januar und 1. April ablaufen.
5. Die Sommerferien beginnen in dieſem Jahr Freitag den 6. Juli nachmittags, die Herbſt⸗ ferien am Sonnabend den 29. September. 6. Das neue Schuljahr wird Montag den 23. April, nachm. 3 ½ Uhr, mit einer gemeinſamen Andacht eröffnet werden. Am Vormittage desſelben Tages von 8 Uhr an findet die Aufnahme⸗ prüfung der neu zugehenden Schüler ſtatt, ſoweit dieſe nicht ſchon am 6. April geprüft worden ſind.
Caſſel, am 26. März 1906.
Dr. Fr. Heußner.


