Aufsatz 
Schillerfeier des Friedrichs-Gymnasiums am 9. und 10. Mai 1905 : Festrede : [in Anschluß an Goethes Epilog zur Glocke] / Otto Paulus
Entstehung
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10. Die Dr. Friedrich Großſche Stiftung, ein Vermächtnis des früheren Lehrers des Gymnaſiums(1845 bis 1847 und 1854 bis 1875), des am 30. September 1879 als Bibliothekar der Landesbibliothek in Caſſel verſtorbenen Dr. Friedrich Groß zur Unterſtützung bedürftiger und würdiger Schüler des Friedrichs⸗Gymnaſiums, zunächſt ſolcher, die der Familie des Stifters angehören. Siehe Programm von 1881, S. 13. Das Kapital dieſer Stiftung beträgt jetzt 3112,11 Mk. Die Zinſen wurden ſtiftungsmäßig den beiden Enkeln des Stifters, dem Quartaner Werner Groß und dem Quintaner Wilhelm Groß, verliehen.

11. Das Luther⸗Stipendium des Friedrichs⸗Gymnaſiums zu Caſſel, geſtiftet zum 10. November 1883 von den damaligen evangeliſchen Lehrern des Gymnaſiums für ſolche Studierende der ev. Theologie, welche Abiturienten dieſer Anſtalt geweſen ſind. S. Programm von 1884, S. 37. Das Stiftungskapital beträgt jetzt 4416,49 Mark. Das Stipendium dieſer Stiftung erhielt für 1905 der Stud. theol. Ernſt Ide aus Caſſel.

12. Die Gideon Vogt⸗Stiftung, geſtiftet 1893 von Lehrern des Gymnaſiums und frühereren Amtsgenoſſen und Schülern am 31. März 1893 in den Ruheſtand getretenen Direktors Geh Reg.⸗Rats Dr. Gideon Vogt zu Geldgeſchenken an begabte, fleißige, brave und bedürftige Schüler des Friedrichs⸗Gymnaſiums, vorzugsweiſe als Beihilfe zur Beſtreitung der Koſten einer Badekur oder eines Landaufenthaltes im Sommer. S. Programm von 1894, S. 14 f. Das Siiftungskapital beträgt jetzt 5288,34 Marl. Ein Stipendium wurde für 1905 dem Unterprimaner Ludwig Spohr und dem Quartaner Karl Heimerich verliehen.

13. Oskar Kius⸗Stiftung: Kapitalbetrag= 15 000 Mark, welcher am 11. Mai 1903 der Anſtalt übergeben worden iſt. Das Stipendium dieſer Stiftung erhielt für 1905 der Stud. phil. Paul Wagner.

14. Stölzel⸗Stiftung: Kapitalbetrag= 1000 Mark. Die aus dieſer Stiftung für die Schülerbibliothek angeſchafften Bücher ſtehen unter V 1, b.

15. Heyl⸗Stiftung. S. Seite 35 dieſes Jahresberichtes. Es erhielten je ein Exemplar des Werkes von BoosGeſchichte der rheiniſchen Städtekultur die Abiturienten Max Becker und Walther Ehrhardt.

VII. Mlitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.

1. Beſtimmungen über die Verſetzung der Schüler.

Die Unterlagen für die Verſetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugniſſe der Lehrer, insbeſondere aber das Zeugnis am Schluſſe des Schuljahres.

§ 2.

Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nötigenfalls auch durch ſchriftliche Arbeit zu vervollſtändigen. Dieſe Ergänzung der Unterlagen bildet bei der Verſetzung nach Oberſekunda die Regel, von der nur in ganz zweifelloſen Fällen abgeſehen werden darf.