Aufsatz 
Einige Bemerkungen zur Schulorganisationsfrage, insbesondere zum Schulwesen größerer Städte
Entstehung
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Ziele doch hinter den Anſprüchen der Dienſt⸗Erſatz⸗Inſtruktion zurückbleiben, alſo zu der Militär⸗ berechtigung nicht werden verhelfen können. Eine andere Mittelſchule iſt die von Stadtſchulrath Hofmann in Berlin vorgeſchlagene, neunklaſſig, d. h. bis zum vollendeten 15. Jahre gehend, eine verkürzte und namentlich durch Beſchränkung auf eine fremde Sprache vereinfachte Realſchule ohne Latein. Schulen dieſer Art, mit einem zum einjährigen Militärdienſt berechtigenden Abgangsexamen ausgeſtattet, würden allerdings eine ſehr erſprießliche, klärende und regulierende Wirkſamkeit ausüben können, wenn nicht auch hier ein und wohl nicht unerhebliches Bedenken im Wege ſtände. Der Kurſus dieſer Schule iſt nämlich um ein Jahr zu kurz, wenn das Verſprochene wirklich geleiſtet werden ſoll: er muß zehnjährig ſein oder, wenn die drei unterſten Jahreskurſe als Vorſchule angeſehen werden, ſiebenjährig. Der Verfaſſer glaubt in Bezug auf die Leiſtungsfähigkeit ſechsjähriger Schulen durch längere Er⸗ fahrung dahin belehrt zu ſein, daß für eine ſolide Erfüllung der Lehraufgabe, wenn ſie noch irgend in das Bereich höherer Bildung gehören ſoll, das 16. Lebensjahr als der Schule noch planmäßig zugewieſenes Schuljahr nicht wohl entbehrt werden kann.

Eine ſorgliche Prüfung dieſer Verhältniſſe wird ſich nicht aufſchieben laſſen und ſteht hinſichtlich der Realſchulen wenigſtens partiell unmittelbar bevor. Es ſei uns geſtattet, unſre Anſichten und Wünſche kurz zuſammenzufaſſen, namentlich um denen, für die wir zunächſt ſchreiben, den eigentlichen Intereſſenten der Schule, die Ueberſicht zu erleichtern.

1. Innerhalb des höheren Schulweſens, d. h. des zwiſchen der Elementarſchule und der wiſſen⸗ ſchaftlichen oder techniſchen Hochſchule liegenden Schulgebietes, bedarf es wegen der Verſchiedenheit der berechtigten Bildungsbedürfniſſe einer entſprechenden Mannigfaltigkeit der Schulformen. Bei der Kon⸗ ſtruktion dieſer Schularten kommt vornehmlich das Bildungsziel und demnächſt die Dauer des Schul⸗ kurſus in Betracht. Die Schulorganiſation hat, ſoweit das möglich, dafür zu ſorgen, daß die oberſten Klaſſen der einzelnen Schulgattungen, als den pädagogiſchen Charakter derſelben am reinſten dar⸗ ſtellend und die geſtellte Aufgabe erfüllend, nicht bloß vorhanden, ſondern auch hinreichend beſucht ſind. Es iſt danach zu ſtreben, daß das Verhältnis der Zahl der Abiturienten zur Geſammtſchüler⸗ zahl ein befriedigendes ſei.

2. Das Gymnaſium und die Realſchule erſter Ordnung(oder diejenige Anſtalt, in welcher bei einer unerheblichen Modification des Lehrplanes der unteren Klaſſen und einer Bifurcation in Prima ſich vielleicht beide vereinigen könnten) ſind die Vorbildungsſtätten für wiſſenſchaftliche Studien, die Träger der höheren Geiſtesbildung im engeren Sinne. Sie ſollen, ſoweit möglich, in den Stand geſetzt werden, ſich vornehmlich dieſer Aufgabe zu widmen, und bedürfen zu dieſem Zwecke des Schutzes gegen Abnutzung zu anderen Zwecken. Der Nothwendigkeit, zugleich als eine bis an die Secunda reichende Mittelſchule zu dienen, und des Uebelſtandes, von ſolchen Schülern gehindert zu werden, welche nicht ſowohl um eines zu erreichenden Bildungszieles als um einer zu erlangenden Berechtigung willen die unteren und mittleren Klaſſen füllen, müßten ſie enthoben werden.

3. Für das Bildungsbedürfnis derer, welche ſich weder wiſſenſchaftlichen Studien widmen, noch einen Lebensberuf ergreifen, der eine in ſtrengerem Sinne wiſſenſchaftliche Vorbildung voraus⸗ ſetzt, iſt das Vorhandenſein einer eigenen, in der Hauptſache modern⸗realiſtiſchen Schulgattung dringend erforderlich. Das hier anzuſtrebende Bildungsziel wird nicht erreicht durch den Beſuch der Gymnaſien und Realſchule 1. O. bis zur Oberſecunda oder auch Prima und daher auch nicht durch den der vorſchriftsmäßig organiſierten Progymnaſien und höheren Bürgerſchulen, welche eben nur Gymnaſien