Nachweis verlangen, daß das Bildungsziel der Schule in der Hauptſache erreicht ſei. Aber die an andern Stellen, hinter der III oder in II und I zu erlangenden Berechtigungen, die könnten recht wohl aufgegeben werden, ſogar die für den einjährigen Dienſt, wenn nur dieſe Berechtigung an einer andern Stelle erlangt werden kann. Dies könnte dann bei den in den einzelnen Regierungsbezirken beſtehenden Prüfungs⸗Kommiſſionen für die Zulaſſung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt geſchehen: es müßte nur für dieſe Prüfungen eine ausführlichere, das Maß der Forderungen genau präciſierende und nicht bloß(wie die betreffenden Stellen der D. Erſ.⸗Inſtr. thun) auf Schulkategorien und Schulklaſſen Bezug nehmende Inſtruktion erlaſſen werden.
Aber die Thatſache, daß wir in unſerem höheren Schulweſen mehr Gymnaſien und Real⸗ ſchulen 1. O. beſitzen, als wir ſtreng genommen brauchen, und daß wir andere Schularten, deren wir viele zu bedürfen glauben, nicht oder in zu geringer Anzahl finden, erklärt ſich nicht bloß aus den Ein⸗ fluſſen des Berechtigungsweſens. Ein treibender Faktor waren und ſind auch die Schulen ſelbſt und die Lehrer an denſelben. Wenn perſönliche und materielle Intereſſen ins Spiel kommen, ſo trübt ſich die Objectivität der Betrachtung: das iſt einmal ſo im Leben und wird ſo bleiben. Das perſönliche Intereſſe der Schulen in ihren unmittelbarſten Vertretern iſt durch die in Betreff der Rang⸗ und Gehaltsverhältniſſe beſtehenden Ungleichheit in die Organiſationsfrage hineingezogen; ganz beſonders durch die Gehaltsverſchiedenheit. Wenn der Beſoldungsetat einer Realſchule erſter Ordnung dem des Gymnaſiums gleichgeſtellt wird, während die Realſchule 2. Ordnung oder die höhere Bürgerſchule den⸗ ſelben Anſpruch nicht hat, einerlei ob die oberſte Stufe der Realſchule 1. O. überhaupt oder in welcher Verdünnung ſie vorhanden iſt, ſo gehört eine für unſre Zeiten und Verhältniſſe ſeltene Reſignation dazu, gar nicht nach den äußeren Umſtänden mit zu ſehen. In der That, wenn die Berechtigungen und die Rang⸗ und Dotationsfrage nicht mit im Spiele wären, würde nicht im höheren Schulweſen, würde nicht insbeſondere im Realſchulweſen manches ganz anders ausſehen? Wie viele Realſchulen erſter Ordnung und wie viele zweiter Ordnung würde es geben??—
IV
Es iſt in der letzten Zeit ſehr viel von„Mittelſchulen“ geredet worden, deren Gründung einem dringenden Bedürfniſſe abhelfen ſolle. Durch dieſe Schulen ſollen die Gymnaſien und Real⸗ ſchulen erleichtert werden, indem dieſe Anſtalten für die Schüler geeignet ſein würden, die jetzt die höheren Schulen nur unten belaſten. Das würde ganz mit unſern Anſichten und Wünſchen über⸗ einſtimmen, aber man muß ſich über die Konſtruktion ſolcher Schulen völlig klar werden. Vor allem fragt es ſich: iſt dieſe„Mittelſchule“ Elementarſchule oder nicht? Nach dem neuen Statut vom 15. Oktober 1872 ſoll es künftig ſechsklaſſige Schulen geben, die über den Lehrplan der Elementarſchulen erheblich hinausgehen und ſowohl durch die Betreibung mindeſtens einer fremden Sprache wie durch geſteigerte Pflege der Mathematik und Phyſik in der That recht gute Bürgerſchulen zu ſein befähigt ſind. Aber da der Lehrkurſus wohl nur auf 8 Jahre berechnet iſt— eine genauere Beſtimmung liegt nicht vor—, bleibt die Grenze der Schulzeit doch noch diesſeits der Grenzlinie für das Elementarſchulweſen. Eine ſolche Mittelſchule erſcheint aber dann nur als die zeitgemäß entwickelte Spitze des Elementar⸗ ſchulweſens, als die Bürger⸗ oder Realſchule, wie ſie ſein ſoll. Der Ueberfüllung der mittleren Schulſtufe der höheren Schulen wird dadurch ausreichende Entlaſtung nicht gebracht, weil die neuen Mittelſchulen von 1872 trotz einer in einigen Stücken ſogar zu weit gehenden Steigerung der


