Aufsatz 
Einige Bemerkungen zur Schulorganisationsfrage, insbesondere zum Schulwesen größerer Städte
Entstehung
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der äußeren Ausdehnung genügende Rückſicht getragen worden iſt, wird wohl die Hauptfürſorge der inneren Gliederung zu gute kommen müſſen.

Da nun die Berechtigungen der Schulen ſich weſentlich nach dem Charakter derſelben richten, ſo daß das Gymnaſium am reichſten ausgeſtattet iſt, dem ſich dann die Realſchule erſter Ordnung, das Progymnaſium und die normale höhere Bürgerſchule zunächſt anſchließen, ſo iſt es natürlich von Vortheil, gerade ſolche Schulen zu beſitzen, die recht viele Berechtigungen gewähren, und an denen die⸗ ſelben verhältnismäßig früh und leicht erlangt werden können. Bei der Errichtung neuer Schulen oder bei der Umgeſtaltung ſchon beſtehender tritt ſomit neben den Hauptgeſichtspunkt, welche Schulart den lokalen Bildungsbedürfniſſen am beſten entſpricht, ſofort der andere, wie ſich die Sache mit den Berechtigungen geſtalte. Unter dieſen nun ſteht eine entſchieden im Vordergrunde und fällt ſchwer ins Gewicht: die für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt. Für alle diejenigen, welche den Kurſus eines Gymnaſiums oder einer Realſchule vollſtändig zu abſolvieren gedenken, um dann zur Univerſität oder einer höheren Fachſchule überzugehen, iſt dieſe Frage völlig ſekundär. Weder auf die Wahl der Schule noch auf das Verhältnis der Schüler zur Schule hat ſie irgend einen Einfluß: ſie erwerben dieſe Berechtigung in den oberen Klaſſen eben ganz von ſelbſt. Aber wir haben ja geſehen, daß dies nur eine kleine Minorität iſt. Eine weit überlegene Mehrzahl benutzt bie betreffende Anſtalt, wenn auch nicht lediglich, ſo doch vorzugsweiſe, um dieſer Berechtigung willen. Und je eher ſie erworben werden kann, deſto beſſer; iſt das an den Gymnaſien und Realſchulen erſter Ordnung nach 6 Schuljahren(Ver⸗ ſetzung nach Oberſecunda, die mit dem vollendeten 15. Jahre möglich iſt) zu erlangen, ſo reizt es in erſter Linie zur Gründung dieſer Schulen und zum Beſuche derſelben. Daher kommt denn auch weſentlich die übergroße Frequenz der Claſſen V. II. gegen die im ganzen ſchwache der I. bei den Realſchulen, die zudem in Bezug auf die Berechtigung für die Univerſitätsſtudien noch hinter den Gymnaſien zurückſtehen. Die Unterrichtsverwaltung verkennt den Misſtand, über den Gymnaſien und Real⸗ ſchulen laut klagen, keineswegs und befördert jene Hypertrophie durchaus nicht, aber es ſcheint eben ſehr ſchwierig, Abhilfe zu bringen. Auch der Verfaſſer dieſer Blätter wagt nicht zu hoffen, daß hier gründliche Beſſerung bald werde herbeigeführt werden; denn allerdings, ohne eine durchgreifende Reform des Berechtigungsweſens iſt ſie nicht wohl möglich.

Es gibt eine Stelle im Schulkurſus, die ſich recht wohl mit allerlei Rechten ausſtatten läßt, das iſt der Abſchluß des Schulpenſums im Maturitätseramen. Mag man gegen alle Examina gar wohl begründete Bedenken hegen dürfen, bei den Schulabſolutorien überwiegen doch die empfehlenden Momente, man ſorge nur für zweckmäßige Inſtruktionen und, was immer die Hauptſache bleibt, für eine einſichtige Ausführung. Nicht bloß auf die wiſſenſchaftliche Leiſtungskraft der Schule, auf den Fleiß der Schüler wirkt ein wohlgeordnetes, nicht die letzten Jahre beſonders belaſtendes und in ſeinen Anſprüchen an das Gedächtnis nicht unverſtändiges Abgangsexamen: es iſt auch von einem ſittlich ſtärkenden Einfluß. Und zumal in unſern Tagen, wo die Schule Schritt für Schritt mit den zerſtreuenden und ablenkenden Einwirkungen des modernen Lebens zu kämpfen hat, an dem die Jugend überall anticipierenden Antheil zu nehmen ſucht, in welcher Frühreife ſie leider noch vielfach beſtärkt wird, in unſern Tagen ſollte man ja rechten Werth auf Schulabſolutorien legen und womöglich an allen Schulen?*) am Schluſſe des Kurſus, auch des elementaren, in zweckmäßig einfacher Weiſe den

*) Wobei wir die höheren Töchterſchulen, denen neuerdings auch Abiturientenexamina und Berechtigungen an⸗ geſonnen werden, ausdrücklich ausnehmen.