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bildung die Wirkſamkeit des eigentlichen Kleinods der Gymnaſien, der griechiſchen Sprache und Litte⸗ ratur, beeinträchtigt wird— und kann doch auch der Meinung ſein, daß nicht jeder Latein lernen müſſe, und daß man, wie ſchwierig es auch ſein möge, nicht ablaſſen dürfe, für die formalen Wir⸗ kungen des lateiniſchen Elementarunterrichtes ausreichenden Erſatz zu ſuchen. Sollten nicht die„höhere Bürgerſchule“ mit Latein und die Realſchule zweiter Ordnung ihre Namen tauſchen, ſo daß jene die Realſchule zweiter Ordnung würde, und die(lateinloſen) Realſchulen nunmehr„höhere Bürger⸗ ſchulen“ hießen? Der Name thut zwar nicht viel zur Sache, aber die jetzige Bezeichnung entſpricht, wenn man nur recht unbefangen in die faktiſchen Verhältniſſe hineinſchauen will, dieſen doch kaum. Dieſe Realſchulen zweiter Ordnung, oder wie wir ſie lieber genannt ſähen, dieſe höheren Bürgerſchulen, würden nun weſentlich dem Bedürfnis entſprechen, das hier in Rede ſteht. In ihrem Kurſus um 2 Jahre kürzer als die Realſchule der erſten Ordnung, ſo daß mit 16— 17 Jahren das Abſolu⸗ torium beſtanden ſein kann, in ihrem Lehrplan etwas freier geſtellt, ſo daß das Lateiniſche ausge⸗ ſchloſſen bleiben und in der Wahl des Erſatzes einige Rücſſicht auf lokale Verhältniſſe genommen werden darf, würden dieſe Schulen für die große Mehrzahl derjenigen geeignet ſein, welche zwar eine höhere und in engerem Zuſammenhange mit dem modernen Leben begründete Vorbildung erwerben wollen, aber ihre Schulzeit früher abzuſchließen genöthigt ſind. Sie ſollten daher in größeren Städten den Hauptſtamm bilden, über dem ſich dann, ſoweit nach Maßgabe des ſich im Beſuche der oberſten Klaſſe darlegenden Bedürfniſſes es nöthig, Gymnaſium und Realſchule erſter Ordnung als Spitze des Schulweſens erhöbe.
Allein die faktiſchen Verhältniſſe des Schulweſens ſprechen nicht zu Gunſten ſolcher Anſicht. Die Zahl der Gymnaſien und Realſchulen erſter Ordnung nimmt jährlich zu; die letzten Zuſammen⸗ ſtellungen zeigten, daß im Königreiche Preußen 207 vollſtändige Gymnaſien und 77 Realſchulen erſter Ordnung beſtehen. Dagegen gibt es nur 15 Realſchulen zweiter Ordnung, und daß dieſe Schulgattung, wie die Dinge jetzt liegen, nicht diejenige Stellung und Wirkſamkeit beſitzt, die wir gern einer eigentlichen höheren Bürgerſchule zugewieſen ſähen, das wird wohl genügend dadurch bewie⸗ ſen, daß an dieſen Anſtalten der Prozentſatz der Abiturienten ſich noch ungünſtiger ſtellt als an denen der erſten Ordnung. Im Sommer 1871 waren an dieſen 15 Schulen überhaupt nur drei Abiturienten vorhanden; in einem andern Semeſter hielten 11 Realſchulen zweiter Ordnung über⸗ haupt kein Abiturientenexamen ab; alſo abſolviert auch hier, trotzdem daß der Kurſus um 1— 2 Jahre kürzer iſt, nur eine außerordentlich kleine Zahl von Schülern den Kurſus wirklich. Ebenſo zeigt uns die Schulſtatiſtik, daß Realſchulen erſter Ordnung ſich nicht in ſolche zweiter Ordnung umbilden, wie ungenügend auch die Frequenz der Oberſtufe ſei, daß aber umgekehrt von den Schulen der zweiten Ordnung ſtets die eine oder andere ſich der erſten Ordnung zugeſellt. Da die überwiegende Mehrzahl der Realanſtalten ſtädtiſchen Patronats iſt, haben darüber, welcher Schulgattung die einzelne Schule angehören ſoll, die ſtädtiſchen Behörden zu entſcheiden. Sonach müßte die Konſtruktion der Real⸗ ſchule erſter Ordnung dem ſtädtiſchen Intereſſe vorzugsweiſe entſprechen; was eben unſere Meinung nicht iſt. Entweder müſſen wir einräumen, im Irrthum zu ſein, und uns vor der Widerlegung durch die Thatſachen einfach zurückziehen oder— nachzuweiſen verſuchen, daß dieſe thatſächliche Wider⸗ legung nur eine ſcheinbare iſt, und daß die Dinge, von einer andern Seite aus näher betrachtet, faktiſch nicht ſo liegen.


