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wenn der früher aufgeſtellte Satz, daß für die Beurtheilung der höheren Schulen die Frequenz der Prima und die Zahl derer, welche im Abiturientenexamen den Lehrkurſus abſolvieren, von ausſchlag⸗ gebender Bedeutung iſt, irgend Anſpruch auf Wahrheit hat. In der That kommt es nicht darauf an, daß der Knabe dieſe oder jene höhere Schule beſuche, um nur in einer höheren Schule zu ſein, ſei es nun aus wirklichem Bildungsbedürfniſſe, oder damit er in beſſerer Geſellſchaft ſei: es kommt vielmehr darauf an, daß er die in ihrer Lehraufgabe und in Bezug auf die engere oder weitere Begrenzung des Lehrzieles geſteckten Schranken ihm, ſeinen Kräften und ſeinen Lebenszwecken ange⸗ meſſenſte Schule wähle und beſuche, aber wenn irgend möglich bis zum Ende ihres Kurſus. Wenn aber die Realſchule erſter Ordnung, vorausgeſetzt daß der Schüler 9 Jahre alt in Sexta eintritt, ihn nicht wohl vor Ablauf des achzehnten Lebensjahres entlaſſen kann, ſo iſt damit eben mehr Schul⸗ zeit verlangt, als in den Verhältniſſen, um die es ſich hier vorzugsweiſe handelt, zuläſſig erſcheint. Es war zwar gewiß und iſt zumal unter jetzigen Verhältniſſen verkehrt, wenn die Söhne des gebildeten Bürgerſtandes mit 14—15 Jahren die Schule verlaſſen ſollen. Daß bis dahin dasjenige Maß allgemeiner Vorbildung erworben werden könne, welches heut zu Tage für den Handels⸗ und Gewerbe⸗ ſtand erforderlich iſt, das werden kaum die Anhänger der früheren Sitte behaupten wollen, am wenig⸗ ſten, wenn ſie bedenken, daß unſer modernes Leben die heranwachſende Jugend ſo vielen zerſtreuenden und verwirrenden Einflüſſen ausſetzt. Dieſen gegenüber iſt es dringende Pflicht, den Jüngling nicht eher in ſeinen Beruf eintreten zu laſſen, als bis er wenigſtens einigermaßen geiſtig und ſittlich befeſtigt und widerſtandskräftig iſt. Dennoch darf man nicht zu viel verlangen: man wird das vollendete ſechzehnte Jahr, eventuell das ſiebzehnte Jahr als dasjenige bezeichnen dürfen, wo die zweck⸗ mäßige Schulgrenze für diejenigen gezogen werden ſoll, welche zwar einer höheren Schulbildung bedürfen, aber nicht wiſſenſchaftliche Aus⸗ und Durchbildung erwerben wollen. Im Lehrplan der Realſchule erſter Ordnung, wie in dem des Gymnaſiums, liegt dieſe Grenze innerhalb der Secunda, mindeſtens zwei Jahreskurſe, die der Prima, fallen weg. Sind aber, wie ſchon bemerkt, gerade dieſe Kurſe die weſentlich entſcheidenden, auf die der ganze vorhergehende Lehrkurſus hinſtrebt, ſo kann eigentlich der Beſuch der Schule nur bis an dieſe letzte vollendende Stufe nimmer für mehr als für ein Auskunfts⸗ mittel gelten. Und wenn ein ſolches Auskunftsmittel ſich da nicht wohl beanſtanden läßt, wo es an Schülern wie an Geldmitteln für eine die Bedürfniſſe der einzelnen Bevölkerungsſchichten mehr berück⸗ ſichtigende Vielartigkeit der höheren Schulen fehlt, wo— wie in ſo manchen kleineren Städten— nur ein Gymnaſium oder eine Realſchule möglich iſt, ſo kann dieſer Geſichtspunkt nicht wohl für die größeren Städte gelten, wo es weder an der hinreichenden Schülerzahl für die verſchiedenen Schul⸗ formen mangelt, noch an den Mitteln für ihre Bildung zu ſorgen, noch endlich an der Bereitwilligkeit dies ſo zweckmäßig als möglich zu thun. Hier kann und ſoll für die weſentlichſten Richtungen und Abſtufungen der Bildungsbedürfniſſe auch die ſpeciell dafür beſtimmte Schulart beſtehen.
Aber auch die„höheren Bürgerſchulen“ entſprechen jenem Bedürfniſſe kaum, denn ſie ſind nichts anderes als unvollſtändige Realſchulen, die nur einen Jahreskurſus mehr bieten, als was die nach der Verſetzung nach der Oberſecunda abgehenden Realſchüler erreichen.
Zudem iſt es dem Verfaſſer einigermaßen zweifelhaft, ob eine in ihrer elementaren Stufe weſent⸗ lich auf lateiniſchen Unterricht gegründete Anſtalt jemals dieſe Vorſchule des gebildeten Bürgerſtandes unſerer Tage werden kann. Man kann ein ſehr warmer Verehrer des altſprachlichen Unterrichts ſein— und der Verfaſſer bedauert ſogar lebhaft, daß durch das weitere Vordringen der Realſchul⸗


