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ſchon das Jahr 1866 durch den Anſchluß der neuen Landestheile und die Gründung des nord⸗ deutſchen Bundes auch auf das preußiſche Unterrichtsweſen einwirkte, der Zutritt der ſüddeutſchen Staaten im neuen deutſchen Reiche auch für das Unterrichtsweſen mancherlei Folge haben muß. Die Gemeinſchaftlichkeit der Dienſt⸗Erſatz⸗Inſtruction äußert ihren Einfluß auf die organiſatoriſchen Ver⸗ hältniſſe der höheren Schulen, und der Wegfall mancher ſonſt die Berufsübung in einem anderen Staate hemmenden Schranken wie manches andere, was als unabweisbare und wohlthätige Folge
nationaler Gemeinſamkeit erſcheint, wirkt in derſelben wenigſtens in Hauptpunkten unificierenden Richtung.
I.
Für eine Stadt wie die unſrige iſt eine der wichtigſten Schulfragen die Realſchulfrage. Wenn freilich das Vorhandenſein einer„Frage“ zur Vorausſetzung hat, daß ein organiſatoriſcher Abſchluß durch die leitende Staatsbehörde überhaupt noch nicht erfolgt ſei, ſo exiſtiert bei uns einer ſolche„Realſchulfrage“ ſeit dem 6. Oktober 1859 nicht mehr. Indeſſen, man wird die„Frage“ am Ende ſchon zulaſſen dürfen: wenigſtens weiſt die überaus große Lebhaftigkeit der Diskuſſion auf dieſem Gebiete während der letzten Jahre darauf hin, daß die Angelegenheit nicht nach allen Seiten definitiv erledigt iſt. Und das iſt ja überhaupt kaum möglich im Unterrichtsweſen und am wenigſten im Realſchulweſen, bei deſſen enger Beziehung zu dem Leben und ſeiner in unſeren Tagen faſt beunruhigend raſchen Bewegung.
Wenn wir zunächſt nach dem Bildungsbedürfniſſe der größeren Städte fragen, um dann zu den in den ſtaatlichen Organiſationsnormen gebotenen Wegen zur Befriedigung deſſelben überzugehen, ſo ergibt ſich zuvörderſt die Nothwendigkeit einer Mannigfaltigkeit der Schulformen. Die Ziele, welche erreicht werden ſollen, die geiſtigen und materiellen Kräfte, die auf die Erreichung dieſer Ziele verwandt werden müſſen, die Zeit, welche zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich iſt, ſind weſentlich verſchieden. Wer ſein Leben der Wiſſenſchaft unmittelbar oder einem Berufe widmen will, der ſich auf ſtreng wiſſenſchaftliche Vorbildung ſtützt, der erwirbt ſich oder erwarb ſich doch bisher die Befähigung, ſeine wiſſenſchaftlichen Fachſtudien auf einer Hochſchule zu machen, auf dem Gymnaſium. Ebenſo bietet ſich demjenigen, welcher neben jener allgemeinen Bildung, welche wir bei allen Staats⸗ und Stadtbürgern gern als vorhanden annehmen möchten, zugleich den Beſitz einfacher nothwendiger und nützlicher Kenntniſſe und Fertigkeiten erſtrebt, wie beides vom bürgerlichen und beruflichen Leben ge⸗ fordert wird, ohne daß er den Beſuch einer Schule über das 14. oder höchſtens 15. Lebensjahr aus⸗ dehnen kann und will, die Elementarſchule als die geeignetſte Bildungsſtätte dar. Hier zeigt ſich ſchon ein auffälliger Unterſchied. Das Gymnaſium hat vor allen anderen Schularten die Einheit und Einfachheit ſeiner Geſtaltung voraus und auch darin, daß es unter allen Schulgattungen diejenige iſt, welche verhältnismäßig am wenigſten partikulariſtiſcher Natur, am wenigſten Standesſchule iſt. Hier ſpielt das Reich und Arm keine ſo große Rolle wie in dem übrigen Schulgebiete und wie namentlich in der Elementarſchule, die durch die Abſonderungsgelüſte der Wohlhabenden und Reichen in ihrer Entwickelung völlig gehindert wird. Neben der einen feſten und in allen weſentlichen Punkten faſt überall übereinſtimmenden Geſtalt des Gymnaſiums ſtehen daher ſchon in dem Elementarſchul⸗ weſen gar mannigfaltige Geſtaltungen in Armen⸗, Frei⸗, Stadt⸗, Bürgerſchulen und allerlei Privat⸗


