Einige Bemerkungen zur Schulorganiſationsfrage, insbeſondere zum Schul⸗ weſen größerer Städte.
Wenn auch die bevorzugende Theilnahme, welche unſere Zeit überhaupt dem Unterrichts⸗ und Erziehungsweſen zuwendet, nicht als eine Aufforderung an die Schulmänner betrachtet werden dürfte, auch ihrerſeits nach beſten Kräften zur Klärung der Anſichten und zur Verſtändigung über die Ziel⸗ punkte wie über die Mittel und Wege der Realiſierung mitzuwirken: ſo würde doch ſicher der Hin⸗ blick auf die Lage des hieſigen Schulweſens, deſſen Neugeſtaltung und Erweiterung von allen Seiten als eine dringendſte Angelegenheit bezeichnet wird, dem Verfaſſer dieſer Blätter als Legitimation dienen, wenn er in dem diesjährigen Programm ſich mit einigen Schulfragen zu beſchäftigen verſucht. Frank⸗ furt a. M. würde, auch abgeſehen von der gänzlich veränderten Stellung, die es jetzt einnimmt, bei der Erweiterung und Ausgeſtaltung ſeines Schulweſens— einer Angelegenheit, die ſeit faſt zwanzig Jahren auf der Tagesordnung ſteht— auf die Kenntnisnahme und Prüfung neuer Geſtaltungs⸗ formen und überhaupt auf die ſorgſame Beobachtung aller Beſtrebungen auf dem Gebiete des Unter⸗ richtsweſens nicht haben verzichten können. War es ſonſt aus inneren Gründen nothwendig, Fühlung zu behalten mit der allgemeinen Bewegung, ſo iſt das jetzt auch aus äußeren Gründen unerläßlich. Wenn wir im Begriffe ſtehen, neue Schulen zu gründen, beſtehende zu erweitern und umzuformen, unſerem Schulweſen eine beſtimmte Gliederung zu geben, ſo ſind wir an allerlei ſtaatliche Orga⸗ niſationsnormen und ſonſtige Vorſchriften gewieſen, die zwar mancherlei Abweichungen geſtatten und ſelbſt den Verſuch nicht überall ausſchließen, neue Bahnen der Geſtaltung und Uebung zu betreten, aber doch durch anderweite Einrichtungen nicht unmittelbar pädagogiſcher Natur ſo wirkſam geſtützt werden, daß die freiere Bewegung erheblich eingeengt wird. Nun ſehen wir aber, wie in Bezug auf manche ſolche beſtehende Normen und Einrichtungen in den älteren Landestheilen ſelbſt keineswegs Uebereinſtimmung der Anſichten herrſcht, die Meinungen vielmehr und zwar nicht bloß an unter⸗ geordneter Stelle recht ſehr auseinandergehen. Es fehlt nicht an Reformwünſchen und an Reform⸗ beſtrebungen, und auch an der maßgebenden Stelle beſchränkt man ſich nicht auf das einfache Feſt⸗ halten am status quo, ſondern iſt mit mannigfachen Erwägungen und Prüfungen zum Zwecke etwa nothwendiger oder zweckmäßiger Verbeſſerungen beſchäftigt. Zudem ſteht zwar der Erlaß eines Unterrichtsgeſetzes nicht unmittelbar bevor, aber er wird doch ſchwerlich ſich noch lange verzögern können, auch wenn er ſich nicht in einem einzigen geſetzgeberiſchen Akte vollziehen ſollte: wer möchte bezweifeln, daß die Vorbereitung und Berathung eines ſolchen Geſetzes zu Aenderungen, ſelbſt auf wichtigen Punkten, führen werde? Endlich aber mag auch daran erinnert werden dürſen, daß, wie


