Aufsatz 
Zur Frage des Frankfurter Schulwesens
Entstehung
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Noch ſchlimmer ſteht es mit denjenigen Lehrern, welche ſich durch Studium und Prüfungen für die höheren Schulen qualificiert haben. Für dieſe gibt es hier eigentlich nur die Alternative der defini⸗ tiven Anſtellung und des Vikariats, d. h. der proviſoriſchen Beauftragung mit ſo und ſo viel Unterrichtsſtunden gegen ein überaus mäßiges Honorar, bei uns von 36 kr. bis höchſtens einen Gulden. Da jetzt Privatſtunden ſelten mit weniger als 48 kr. bezahlt werden, der Vikar an der öffentlichen Schule aber noch eine große Laſt von anderweiten Arbeiten man denke nur an Korrekturen! mit auf ſich nehmen muß, ſo liegt auf der Hand, daß neben einem ſolchen Vikariate wenigſtens die Ausſicht auf ein baldiges Definitivum ſtehen muß, wenn ſich tüchtige Männer dafür finden laſſen ſollen. Deun dieſe wiſſenſchaftlich gebildetenVikare ſtehen ſich weitaus ſchlechter als die oben erwähnten Hilfslehrer. Hier beſteht eine Lücke in unſern Beſtimmungen, die ſich vielleicht daraus erklärt, daß das höhere Bürgerſchul⸗ und Realſchulweſen hier noch ganz jungen Datums iſt und ſich noch nicht in die Anſchauungsweiſe der Bevölkerung eingelebt hat, die eigentlich nur Gym⸗ naſialprofeſſoren und Volksſchullehrer kannte. Die im Jahre 1867 erfolgte Anerkennung der Schule aber, die doch für weite Kreiſe von erheblichſtem Intereſſe iſt, verlangt Verſtärkung der Lehrkräfte gerade in dieſer Richtung. Allein wir ſind auf die Zahl der 1857 und 1858 geſchaffenen Lehrer⸗ ſtellen beſchränkt und müſſen uns darüber hinaus mit Hilfslehrern und Vikaren behelfen.

Die Entwickelung unſeres Schulweſens vor 1866 zeigt eine eigenthümliche Vorliebe für ſolche proviſoriſche Maßnahmen. Es iſt nicht zu verkennen, die Dinge lagen hier ſchon ſo compliciert, und die geſchäftliche Behandlung war ſo umſtändlich, daß man vor umfaſſenden Organi⸗ ſations⸗ oder Reorganiſationsplänen einige Scheu haben durfte. Aber man mußte ſich doch auch ſagen, daß mit ſolchem Aufſchub ſchließlich nur das Schwierige noch ſchwieriger gemacht wird. Die proviſoriſchen Maßnahmen z. B., zu denen die höhere Bürgerſchule ihre Zuflucht nahm, indem ſie nach und nach die Knabenklaſſen II VI je in zwei parallele Klaſſen ſchied, konnten nur auf der Vorausſetzung beruhen, daß die definitive Ordnung ſo bald als irgend möglich zur Hand genommen werden würde. Nur in dem zuverſichtlichen Glauben an eine Unterſtützung durch die lebendige und raſche Bewegung des Geſammtlebens der Schulen kann die einzelne Schule freudig ſolche Laſt auf ſich nehmen. Allein bisher iſt es eben bei den Proviſorien geblieben. Hier droht nicht bloß ein ernſtlicher Nothſtand, ſondern iſt bereits eingetreten. Proviſoriſch iſt zudem noch manches andere. Man braucht bloß auf die Verhältniſſe hinzublicken, unter denen an den höheren Schulen die Berechtigung zum einjährigen Dienſte erworben wird. Die beiden iſraelitiſchen Realſchulen ertheilen als Realſchulen II. Ordnung dieſe Berechtigung nach einjährigem Beſuche der I oder Prima, alſo nach 6jährigem Kurſus ohne Examen; die höhere Bürgerſchule nach Abſolvirung der 6 einjährigen Klaſſen und nach einem Abgangsexamen; die Selektenſchule nach Tjährigem Kurſus und nach Examen; die Muſterſchule, welche ſich im Uebergang zur Realſchule I. Ordnung befindet, würde mindeſtens 7 Jahre jetzt brauchen, weil ſie eine 2jährige Secunda hat. Auch hier bedarf es einer definitiven Ordnung. Was hindert uns, zu derſelben zu gelangen?

Hier treffen Schulnoth und Schulfrage zufaumen. Die früher ſchon angedeuteten Keime einer Schulfrage haben ſich raſch entwickelt, wie es früher oder ſpäter einmal geſchehen mußte; die Ereigniſſe des Jahres 1866 haben nur beſchleunigend gewirkt. Die Ordnung unſeres Schulbehörde⸗ weſens iſt noch nicht gelungen, und leider ſieht es nicht einmal danach aus, als ob ſie bald gelingen

werde. Zur Zeit ſcheinen die Verhandlungen darüber völlig ins Stocken gerathen zu ſein, und iſt Höhere Bürgerſchule. 3