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alles Geſchick wird die Wirkungen ſolcher Stagnation nimmermehr gänzlich beſeitigen können. Wir haben bisher vorzugsweiſe vom Mangel an Schulen geſprochen. Wie drückend dieſer hier geworden iſt, weiß jeder, der in Bezug auf die Koſten für die Erziehung ſeiner Kinder gewiſſe Grenzen inne⸗ halten muß. Jeder weiß auch, daß überfüllte Klaſſen die Reſultate des Unterrichts weſentlich beein⸗ trächtigen. Auch das leuchtet wohl ein, daß große Schulcomplexe, in denen eigentlich zwei oder drei Schulen ſtecken, nicht das Ideal der Schulgeſtaltung, ſondern nur ein leider immer nöthiger werdendes Auskunftsmittel ſind. Aber darin liegt eben unſre„Schulnoth“ nicht allein, ſondern mehr und mehr tritt ein anderes Moment mit überwiegendem Gewichte hervor.
An unſern hieſigen öffentlichen Schulen haben in den letzten Jahren— an der meinigen ſchon ſeit 1860— mancherlei Erweiterungen ſtattgefunden. Zu ſtark werdende Klaſſen mußten und müſſen getheilt werden. Das kann nöthig werden, ſelbſt wenn das übliche Maximum der Schüler⸗ zahl unten nicht überſchritten wird, in Folge der Verſetzungen. Solche Parallelklaſſen gewähren den immerhin nicht gering anzuſchlagenden Vortheil, die Klaſſen vor einer lähmenden Ueberlaſtung mit Schülermaſſen zu ſchützen, und ſind heutzutage in größeren Städten faſt unvermeidlich, ſchon wegen der großen Koſtſpieligkeit der Anlage zahlreicherer kleinerer Schulen für etwa 300 Schüler. Ander⸗ wärts pflegt man nun, ſowie es ſich nicht um ein jedenfalls kurzes Ausnahmebedürfnis handelt, die in Folge dieſer Erweiterungen der Schule berufenen Lehrer anzuſtellen. Wir hier haben eine ganz eigenthümliche Kategorie von Lehrern, die in dieſer Beziehung verwandt werden, die wir„Hilfs⸗ lehrer“ nennen. Ein Hilfslehrer iſt, wenn wir die Sache techniſch anſehen, ein Lehrer, welcher der Schule Aushilfe leiſtet, wenn ihr Lektionsplan nach Beſchäftigung aller ordentlichen und techniſchen Lehrer, aus irgend welchen Gründen, noch Stunden unbeſetzt läßt, ohne daß die Creierung einer ordentlichen Lehrerſtelle nöthig wird. Wenn aber dieſer Hilfslehrer völlig in die Funktionen eines ordentlichen Lehrers eintritt, ſo wird er beſſer proviſoriſcher Lehrer genannt. Anderwärts beſteht wohl
auch ein ähnliches Verhältnis, wie z. B. in Leipzig— wenigſtens früher— an den ſtädtiſchen Bürgerſchulen die„confirmierten“ Lehrer ſich von den nicht confirmierten, d. h. nicht mit gewiſſen pragmatiſchen Rechten verſehenen, unterſchieden. Aber— abgeſehen davon, daß dieſe Scheidung
keineswegs überall gebilligt wurde— dieſe Lehrer zweiter Kategorie, um mich ſo auszudrücken, durften mit Sicherheit auf eine Aufbeſſerung rechnen, und ſie bezogen doch einen feſten Gehalt, waren überhaupt ſchon Lehrer im engeren dienſtlichen Sinne. Unſre Hilfslehrer hier ſind in der Regel— mit Ausnahme der ſogenannten Zehnſtunden⸗Lehrer an den Bürgerſchulen—„mit voller Stundenzahl,“ d. h. als ordentliche Lehrer beſchäftigt, ſind aber ohne alle pragmatiſchen Rechte und werden nur nach Stunden bezahlt, für welche Honorierung ein Statut(1863) vereinbart worden iſt. Ihre„definitive“ Anſtellung hängt davon ab, daß eine etatmäßige Stelle vakant wird, oder daß eine neue Stelle creiert wird, was bisher immer im Wege des Geſetzes geſchah. Die durchſchnittliche Einnahme des„Hilfs⸗ lehrers“ beläuft ſich auf 800 fl., an den katholiſchen Schulen auf etwa 900 fl., weil dieſe Schulen ein anderes Honorarſtatut für ſich erwirkt haben. Für eine längere Reihe von Dienſtjahren wird gewiß dieſe Summe als ſehr niedrig gelten müſſen und kann daher nur als eine für einige wenige Jahre berechnete Vorſtufe vor der erſten Gehaltsſtufe der Bürgerſchullehrer(1000 fl.) angeſehen werden. Auf keinen Fall darf ſich dieſes Hilfslehrerthum auf lange Jahre hinausziehen, auch nicht, wenn man— wie hier geſchehen— eine Anrechnung längerer Dienſtzeit auf die Gehaltsſkala in Ausſicht ſtellt. Dadurch wird die Sache nur noch complicierter, weil ſich die Verwaltung zugleich die Hände bindet.


