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wurde, ſondern dieſes Schulgebäude Eigenthum der Stadt verblieb und nur den proteſtantiſchen Ge⸗ meinden zur Benutzung überlaſſen ward. Allerdings ward in Betreff der Behördenorganiſation eine Aenderung nicht durchgeſetzt und ebenſowenig die Frage über die Tragweite der Dotationsverträge zur Entſcheidung gebracht, aber die ohnehin durch die Umſtändlichkeit des Inſtanzenzuges außerordentlich gehinderte Entwicklung ward durch die bloße Exiſtenz dieſer Differenzpunkte natürlich noch mehr er⸗ ſchwert. Wäre der Krieg von 1866 nicht gekommen, ſo würden wir wahrſcheinlich gerade in dieſem Jahre, da wir eben vor umfänglicheren Neuorganiſationen ſtanden, die einſtweilen abgebrochenen Diskuſſionen haben neu aufnehmen ſehen.
Nun aber kamen die Ereigniſſe des genannten Jahres. Der Staat Frankfurt hörte auf, und an ſeine Stelle trat die Stadt Frankfurt. Wenn überhaupt in der vorhergehenden Periode— namentlich ſeit 1848— die ſtaatlichen Geſichtspunkte, und ſchwerlich überall zum Nutzen der Stadt, vorgeherrſcht hatten, ſo war dies beſonders im Schulweſen der Fall geweſen, innerhalb deſſen von einer Stadtgemeinde Frankfurt wohl kaum die Rede geweſen war, bis die neue Mittelſchule ihr zu⸗ geſchrieben wurde. Tiefgreifende Wirkungen konnten nicht ausbleiben. Die nächſte war natürlich eine zwar mehr äußerliche, aber bei der Lage der Dinge doch höchſt empfindliche: alle Schulbau⸗ und
Schulerweiterungspläne mußten theils deshalb ſiſtiert werden, weil die deſignierten Lokalitäten zunächſt andern Zwecken zu dienen hatten, theils ſtanden ſie in Folge der politiſchen Umgeſtaltung von ſelbſt ſtill. Die Aufgabe, die ſchon vor 1866 von Jahr zu Jahr an Umfang und Schwierigkeit gewonnen hatte, wurde immer complicierter; denn es mußte nun auch mit den neuen Verhältniſſen gerechnet werden, und das war ſchon darum nicht leicht, weil die Schulgeſetzgebung anderer Staaten(auch die preußiſche) kennen zu lernen, ein Bedürfnis in amtlichen Kreiſen nicht vorgelegen hatte. Aber das hätte erkannt werden können und erkannt werden ſollen: damals, im erſten Jahre nach dem Juli 1866, war es noch am eheſten möglich, eine nach allen Seiten leidlich befriedigende Ordnung der Verhältniſſe im Schulweſen zu ſchaffen. Daß Zögern und Abwarten über einmal vorhandene Schwierigkeiten nicht hinweghelfen könne, daß vielmehr dieſe Schwierigkeiten wachſen und das Schul⸗ weſen ſelbſt darunter leiden müſſe, von den beiden Meiſtbetheiligten ſcheint das doch damals über⸗ ſehen worden zu ſein. Kurzum, zunächſt blieb alles beim Alten; manchem ſchien es auch weiterhin ſo bleiben zu können. War das überhaupt möglich, ſo war es wenigſtens nicht mehr der Fall, ſeitdem der bisherige Senat abgetreten und die Leitung der ſtädtiſchen Angelegenheiten von dem neu⸗ gebildeten Magiſtrate übernommen war. So lange der Senat die Geſchäfte fortgeführt hatte, war die unmittelbare Verbindung der Stadt mit den öffentlichen Schulen dadurch erhalten worden, daß an der Spitze der Kirchen⸗ und Schulbehörden Senatsdeputierte ſtanden. Für die katholiſchen Schulen blieb der Zuſammenhang gewahrt, indem einer der bisherigen Senatsdeputierten in den Magiſtrat gewählt wurde: das lutheriſche Conſiſtorium verlor dieſen Zuſammenhang gänzlich, die vereinten ev.⸗proteſt. Conſiſtorien— deren Schulgebiet das umfangreichſte— büßten ihn wenigſtens thatſächlich ein. Wenn nun die von dem Senate ausgeübten ſtaatlichen Oberaufſichtsrechte nicht auf den Magiſtrat, ſondern auf die Regierung übergegangen waren, die unmittelbaren Patronatsrechte aber von den kirchlichen Gemeindebehörden verwaltet wurden, ſo blieb offenbar für den Magiſtrat nichts übrig, als den Zahlmeiſter zu machen, reſp. die Anträge der von ihm unabhängigen und mit ihm nicht organiſch zuſammenhängenden Schulbehörden bei der Stadtverordnetenverſammlung zu vertreten. Anderſeits, wie ſollte dieſer organiſche Zuſammenhang hergeſtellt werden? Von unſern vier Schul⸗


