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alten Vaterſtadt hängt— und wer wollte Liebe und Treue da ſchädigen, da doch das Wohl eines Gemeinweſens auf dieſe Liebe und Treue immer angewieſen bleibt?— und die daher nicht ohne widerſtrebendes Unbehagen ſolche Erörterungen leſen, gleich hier geſagt werden, daß allerdings die im Jahre 1866 eingetretenen Veränderungen weſentlich zur Verſchlimmerung der Sachlage beigetragen haben. Denn allerdings ſtanden wir 1866 im Begriffe, einen nicht unerheblichen Theil der Schuld an das Schulweſen abzutragen. Die beiden jetzt in der Ausführung begriffenen Schulbauten waren damals ſchon projektiert und vorbereitet, daneben war aber auch noch die Verwendung des alten Irrenhauſes und die Anlegung einer Schule im Garten an den Langſchen Häuſern auf der Hanauer Landſtraße in nächſte Ausſicht genommen. Dieſe vier Schulen wären jetzt, 1871, wohl ſchon in Thätigkeit, und wenn auch nicht alles, ſo würde doch manches, was ſonſt noch zu ordnen war, in⸗ zwiſchen zur Regelung gelangt ſein. Das kann durchaus nicht in Abrede geſtellt werden.
Aber es wäre auf der andern Seite ungerecht, wenn man dieſer eingreifenden Veränderung, den Umſtänden, unter denen ſie ſich vollzog, und den Folgen, von denen ſie begleitet war, ohne weiteres nun alle Schuld zuſchieben wollte. Schon die Thatſache, daß zwiſchen 1824 und 1857 nicht weniger als 33 Jahre liegen, und daß von da bis 1866 nur eine neue Schule ins Leben trat, weiſt auf anderweite hindernde Faktoren hin.
Als ſolche hindernde Faktoren werden nun wohl die früheren hieſigen Verwaltungsverhältniſſe im allgemeinen und insbeſondere die unſerer Schulorganiſation zu Grunde liegenden Verfaſſungs⸗ beſtimmungen angeſehen werden müſſen. Die letzteren noch mehr als die erſteren. Denn die Schwer⸗ fälligkeit des Inſtanzenganges, welcher jedes neue Schulprojekt erſt durch eine Reihe von Anträgen, Berichten, Gutachten ꝛc. an den Senat und an die geſetzgebende Verſammlung hindurchgehen ließ, mit der ziemlich ſichern Ausſicht, denſelben Weg noch ein zweites oder drittes Mal machen zu müſſen, die iſt keine ſpezifiſch frankfurtiſche, ſondern findet ſich auch wohl anderwärts und namentlich im ſtaatlichen Geſchäftsgange, wenn auch im engeren Kreiſe eines ſtädtiſchen Gemeinweſens ſich die Nothwendigkeit ſolcher Langſamkeit weniger leicht begreifen läßt. Eher könnte man ein eigenthümliches Hindernis raſcherer Vorwärtsbewegung darin finden, daß der Dilettantismus zu viel Einfluß beſaß, d. h. daß viele Leute in vielerlei mit hineinredeten und in der That zu reden hatten, von denen ſie nicht genug verſtanden, um über ſie mitbeſchließen zu können. Dafür fehlte es auf der andern Seite denen, welche mit der ſpeziellen Fürſorge für das eine oder andere Gebiet betraut waren, in der Regel an der nothwendigen Machtvollkommenheit. Das kompenſierte ſich dann in der geringen Ver⸗ antwortlichkeit. Es ſind das ja bekanntlich Übelſtände, welche ſich gar leicht in engeren Verhältniſſen einſtellen, und es iſt kein Wunder, wenn ſie ſich auch hier und namentlich in neuerer Zeit einſtellten, da man aus der alten ehrwürdigen Stadtrepublik einen kleinen modernen Staat herauszubilden ſuchte.
Mehr intereſſieren uns hier die eigenthümlichen Verhältniſſe der hieſigen Schulorganiſation, wie ſolche ſich auf der Grundlage der Verfaſſungsbeſtimmungen entwickelt hatte. Die Konſtitutions⸗ Ergänzungsakte erkannte nämlich den hieſigen Kirchengemeinden den Beſitz eines eigenen Unterrichts⸗ und Erziehungsweſens zu ſowie das Recht der ſelbſtändigen Leitung unter Aufſicht des Staates. Bei dieſer tiefgreifenden Beſtimmung, welche gegeben wurde, ehe es eigentlich ein irgend umfangreiches öffentliches Schulweſen gab, darf man wohl fragen, wie es gekommen ſei, daß der„Staat“ Frankfurt dabei nicht an die„Stadt“ Frankfurt dachte und an deren weitere Entwicklung. Man könnte wohl meinen, ſchon damals hätte eine weitere Umſchau auf dem Gebiete des deutſchen Schulweſens ſchwere


