Aufsatz 
Zur Frage des Frankfurter Schulwesens
Entstehung
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Ordnung und Führung der ſtädtiſchen Schulverwaltung. Selbſt wenn der Staat in Ausübung ſeines Aufſichtsrechtes den Wirkungskreis kommunaler Schulbehörden einigermaßen beſchränkt, ſo bleibt immer noch hinreichend Vieles und hinreichend Schweres für dieſelben übrig. Wie ich früher die Fürſorge für die Ordnung und Leitung des ſtädtiſchen Schulweſens als die wichtigſte und dringlichſte Aufgabe der Gemeinden bezeichnete, ſo darf ſie auch die ſchwierigſte genannt werden. In der Theorie wird das vielleicht zugegeben: die Praxis ſcheint zu widerſprechen. Denn nirgends macht ſich der Dilettan⸗ tismus breiter als gerade im Schulweſen. Alle Lebens⸗ und Berufsgebiete können eher auf eine fachliche Vertretung innerhalb der zuſtändigen ſtädtiſchen rechnen als gerade das Schulweſen. Lehrer ſind verhältnismäßig ſelten Mitglieder der Gemeindevertretung und können es ſchon nach Lage der Geſetzgebung nicht häufig ſein, abgeſehen davon, daß ihre berufliche Thätigkeit ihnen in der Regel nicht Zeit und Kraft für die Übernahme anderweitiger Amter läßt. Juriſtiſche Verwaltungsbeamte aber, wie tüchtig immer, entbehren meiſt der ausreichenden techniſchen Einſicht und Erfahrung und ſind darum auch der Gefahr ausgeſetzt, dieſe unmittelbare Vertrautheit mit der Sache ſelbſt für entbehrlich zu halten. Es bleibt darum viel dem Glück überlaſſen; wo Erfreuliches erreicht wurde verdanken die Städte es in der Regel mehr dem Zuſammentreffen und Zuſammenwirken beſonderer Umſtände und einzelner Perſönlichkeiten als den organiſchen Einrichtungen ihres Verwaltungsapparates.

Dieſe kurze Auseinanderſetzung läßt wohl ſchon ziemlich deutlich die Elemente erkennen, aus denen ſich dann das zuſammenſetzt, was wir Schulfrage nannten. Wir haben nunmehr uns in Frankfurt ſelbſt umzuſehen.

III.

Frankfurt gehört zu denjenigen Städten, welche verhältnismäßig ſpät die Begründung eines öffentlichen Schulweſens zur Hand genommen haben. So alt unſer hieſiges Gymnaſium, ſo jung ſind unſere Bürgerſchulen. Die Thatſachen, daß in den drei Hanſeſtädten die Organiſation eines öffentlichen Schulweſens noch viel ſpäter begonnen worden iſt(Hamburg ſteht erſt im Begriffe, an eine ſolche zu gehen), deutet darauf hin, daß in den inneren Verhältniſſen der freien Städte, welche im deutſchen Bunde ihre Selbſtändigkeit noch bewahrt hatten, allerlei Momente lagen, welche ein ſolches Bedürfnis weniger hervortreten ließen. Vielleicht dürfen der Wohlſtand der Bevölkerung, die verhältnismäßig geringe Beweglichkeit derſelben, ſowie die ſtaatliche Selbſtändigkeit dieſer ſtädtiſchen Gemeinweſen als ſolche Momente bezeichnet werden. Natürlich wendete man ſich, als man ſich der Sache ernſtlicher anzunehmen anfieng, zuvörderſt dem Punkte zu, wo das ſtärkſte Bedürfnis vorlag, und ſchon aus finanziellen Gründen die Privatſchule nicht Erſatz bieten konnte. So entſtanden(die katholiſchen Schulen reichen in ihren erſten Anfängen weiter zurück) unſere proteſtantiſchen Volks⸗, jetzt Bürgerſchulen, ſowie die Mittelſchule(1824). Bei dieſem allerdings kräftigen Anſatze zu Errichtung eines öffentlichen Volksſchulweſens hatte es dann auch lange Zeit ſein Bewenden, bis nach überaus langwierigen Verhandlungen 1857 die höhere Bürgerſchule eröffnet wurde, welche aber inſofern nicht als ein reiner Zuwachs gelten darf, als die inzwiſchen nöthig gewordenen Aushilfsklaſſen im Schön⸗ borner Hofe eingiengen. 1861 trat dann noch die mittlere Bürgerſchule hinzu. Seitdem ſind neue

proteſtantiſche Schulen nicht eröffnet worden. Innerhalb des katholiſchen Schulweſens haben ſeit Höhere Bürgerſchule. 2