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und dem Staate, ſowie den kirchlichen und politiſchen Gemeinden als deren Gliedern. Auch haben dieſe großen Mächte die Fürſorge für das Bildungsweſen nicht in Stellvertretung der Familien als der nächſten Intereſſenten übernommen, etwa weil das Einſetzen der größern Kraft ſicherer und voll⸗ ſtändiger die in Frage kommenden Einzelintereſſen zu wahren vermag: ſie haben es vielmehr un⸗ zweifelhaft gethan, ihre eigenen Intereſſen an der Jugendbildung ſicher zu ſtellen. Wer wollte ihnen auch beſtreiten, daß es ſich dabei um kirchliche und ſtaatliche Intereſſen von höchſter Wichtigkeit handelt? daß ſomit, ſowie Staat und Kirche überhaupt exiſtierten, es nicht wohl zu einer Entwicklung des Bildungs⸗ weſens kommen konnte, ohne daß erſt dieſe beiden Faktoren in dieſelbe verflochten werden mußten? Denn unzweifelhaft bedürfen beide der geiſtigen, ſittlichen, religiöſen Bildung der ihnen Angehörenden, und ebenſo gewiß iſt, daß der Einzelne nicht bloß Glied der engſten Gemeinſchaft, der Familie, iſt, ſondern auch für ſich und mit ihr in jene weiteren und größeren Kreiſe eintritt, die, wie Kirche und Nation, ihn ſchon in der Wiege als den ihrigen empfangen und auf ihn mächtig einwirken, auch wenn er noch außerhalb zu ſtehen ſcheint. Das Kind wird in der Familie, aber nur in Zeiten, die ſchattenhaft hinter uns liegen, und deren Wiederkehr weder möglich noch wünſchenswerth, nur für dieſelbe geboren: die Beſtimmung, Mitglied größerer Gemeinſchaften zu ſein, bringt es als eine unab⸗ weisbare Verpflichtung mit auf die Welt. Und wie es mit ſeiner Kulturbedürftigkeit zugleich das Anrecht auf die ſchon vorhandene Kultur als erſte Mitgabe für ſeinen Lebensweg erhält, ſo beſitzen auch jene großen Gemeinſchaften ein wohlbegründetes Recht darauf, daß die aufwachſende Generation jener Kultur theilhaftig werde. Jenes Verhältnis alſo des Staates und der Kirche zur Erziehung der Jugend liegt in der Sache ſelbſt, freilich zunächſt nur im Grundſatz. Aber auch die Initiative, welche ſie ergriffen haben, und welche den nächſten Intereſſenten wohl weiter von dieſer Fürſorge abgedrängt hat, als idealiſtiſcher Anſchauungsweiſe zuläſſig erſcheint, begreift ſich und entſchuldigt ſich zur Genüge im Hinblick auf die realen Verhältniſſe. Der Weg, den die Geſchichte des Schulweſens hätte gehen müſſen, wenn der erſte und allerdings berufenſte Faktor, die Familie, auch der weſent⸗ lichſte und einflußreichſte geblieben wäre, der Weg wäre ein unendlich langſamer geweſen; ja er iſt vielleicht überhaupt nur da möglich, wo ſich, durch Koloniſation, Staaten bilden, welche mit einem erheblichen Maße von Kultur beginnend, die mühſamſten Stadien des Civiliſationsprozeſſes von Haus aus hinter ſich laſſen. Es wäre jedenfalls ungerecht, verkennen zu wollen, daß wir, wie die Kultur⸗ ſtufe, die wir einzunehmen mit Recht ſtolz, ſo auch die im ganzen befriedigende Lage unſeres deutſchen Unterrichtsweſens, zum guten Theile der ſtaatlichen Initiative verdanken, und wir wollen ihr den Dank in keiner Weiſe verkümmern. Allein es wird auch das Andre nicht beſtritten werden wollen, daß durch das unbezweifelte Anrecht des Staates und der Kirche an das Bildungsweſen jenes erſte und urſprüngliche, das der Familie, nicht aufgehoben wird. Dieſes Recht beſteht unveräußerlich fort und muß zur Geltung kommen, wenn auch nur im Ausgleiche mit den konkurrierenden Faktoren. Das wird aber nicht bloß in der Verpflichtung zur Fürſorge ſeinen Ausdruck finden dürfen, in der paſſiven Hingabe der Kinder an die Schule, ſondern es gehört dazu ein aktives Mitwirken der Schule im lebendigen Verbande beider. Die Nothwendigkeit dieſer innigen Verbindung wird ſo allgemein anerkannt, daß wir auf jede weitere Begründung verzichten könnten. Aber ſchon die Thatſache, daß der unbeſtrittene Satz immer und immer wieder von neuem aufgeſtellt und ausführlich erörtert wird, daß Proſpekte und Programme immer wieder ihrem Publikum die Abſicht ſeiner Realiſierung als beſondere Empfehlung


