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für die Mädchenerziehung von anerkannten Pädagogen gegenüber den öffentlichen Mädchenſchulen und Inſtituten empfohlen wird. Schon der natürliche Gang der Entwicklung führt aber bald zur Schule, d. h. zu Veranſtaltungen, welche die Familie von der unmittelbarſten Sorge für den Theil der Er⸗ ziehung, welcher ſich durch Unterricht vollzieht, befreit. Der nächſte Schritt geſchieht in der Ueber⸗ tragung des Unterrichts an einen der Familie nicht unmittelbar angehörigen Beauftragten, den Lehrer, welcher ſich die Uebernahme dieſer Erziehungspflicht zur ſpeziellen Aufgabe macht. Vereinigen ſich dann mehrere Familien, ihre Kinder gemeinſchaftlich zu unterrichten oder unterrichten zu laſſen, ſo entſteht die„Schule“ in einfachſter Geſtalt. Denn wenn ſchon im engſten Kreiſe der einzelnen Familien Unterweiſung der Kinder kaum durchführbar iſt ohne Aufſtellung und Beobachtung einer ge⸗ wiſſen Ordnung, ſo wird dieſe Forderung der Ordnung und Regelmäßigkeit ſchon bei der Vereinigung zweier Familien geradezu unabweislich. Der erſte Grundſtein der Schule iſt damit offenbar gelegt. Dieſe einfachſte Geſtalt der Schule, die Familienſchule, findet ſich denn auch noch hie und da, freilich in der Regel nicht, weil dieſe einfachſte Form zugleich als die beſte gilt, ſondern vielmehr als Erſatz für geeignete öffentliche Anſtalten oder auf Rechnung des Beſitzers geführte Privatſchulen.
Daß hier das Verhältnis zwiſchen Familie und Schule ebenſo einfach iſt wie die Einrichtung ſelbſt, liegt auf der Hand. Die Familie und Schule ſind eben noch nicht zwei nebeneinanderſtehende gleichberechtigte Faktoren, ſondern die Familie iſt der weit überwiegende Faktor. Selbſt da, wo die Vereinigung mehrerer Familien die Familienſchule begründet hat, und die Familienglieder ſelbſt den Unterricht nicht mehr ertheilen, iſt doch der Zuſammenhang ein ſo inniger, daß von Konflikt zwiſchen Haus und Schule nur im Sinne eines Konfliktes innerhalb der Familie ſelbſt die Rede ſein kann, oder höchſtens von einem Zerwürfnis der Betheiligten, da wo der eine Theilnehmer etwa die von ihm mitgeſchaffene Ordnung zu durchbrechen unternimmt.
Auf dieſer Baſis, von der Familie aus, ergibt ſich leicht der weitere Aufbau eines Schul⸗ weſens, wenigſtens für die Befriedigung der allgemeinen Bildungsbedürfniſſe. Der weitere Familien⸗ verein bildet die Schulgemeinde, welche für diejenige Bildung zu ſorgen ſucht, welche allen Kindern des Vereines nöthig iſt: ſo entſteht die allgemein vorbildende Schule, die ſich dann wieder, nach der beſonderen Beſchaffenheit der Schulgemeinde, in höhere und niedere Schule gliedern kann. Auch hier iſt der Zuſammenhang zwiſchen der Familie und der Schule ein durch die Sache gegebner, lebendiger, der keiner künſtlichen Veranſtaltungen bedarf. Die Schulgemeinde, welche die ihren Zwecken dienende Schule geſchaffen hat, dieſelbe erhält und in der Wahrnehmung dieſer Erhaltungs⸗ und Pflegepflicht ihre eigenſten Intereſſen wahrnimmt und pflegt, bleibt von ſelbſt mit ihrer Schule auf das engſte verbunden. Dieſe enge und innige Beziehung kann wohl temporär einmal ermatten, ja ſelbſt eine Störung erleiden, weil eben die menſchlichen Schwächen und Fehler ſich überall mehr oder weniger geltend machen, es wird ſich das natürliche Verhältnis doch immer wieder herſtellen; je enger begrenzt die Schulgemeinde, deſto leichter und ſchneller, je mehr ſie an Ausdehnung gewonnen hat, deſto lang⸗ ſamer und ſchwieriger.
Wie ſchon geſagt wurde, eine Entwicklung des Schulweſens von der Baſis der Familie aus iſt durchaus denkbar; es handelt ſich keineswegs um ein idealiſtiſches Phantom, wenn man auch dabei auf einige traditionelle Anſchauungen verzichten müßte. Aber es iſt ebenſo gewiß, daß unſer jetziges Schulweſen einen andern Weg der Entwicklung gegangen iſt. Es verdankt ſein Wachs⸗ thum den größeren Gemeinſchaften, in welchen allerdings die Familie mit enthalten iſt, der Kirche


