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Zöglinges zu gewinnen iſt, wird vor allem die Thätigkeit deſſen in Anſpruch zu nehmen ſein, der in Bezug auf Kenntnis des Kindes und Einwirkung auf dasſelbe ſich im natürlichen Vorſprung befindet. Somit gelangen wir auch auf dieſem Wege der Betrachtung zu dem in unſern Tagen ſo oft ausgeſprochenen Satze, daß die Erziehung der Jugend vor allem ein theures Recht und eine heilige Pflicht der
Familie ſei, und daß alle Surrogate für die Familien⸗
erziehung eben nur Surrogate, alſo nur da als zuläſſig betrachtet werden können, wo Vater und Mutter oder ſonſtige nächſte Verwandte an der Selbſtausübung dieſes Rechtes und Selbſterfüllung dieſer Pflicht wirklich verhindert ſind.
Auf einzelne Erziehungsfragen hier einzugehen kann nicht unſre Abſicht ſein, aber einige Punkte mag es geſtattet ſein, kurz zu berühren; es ſind eben Kardinalpunkte für die Erziehung. Unſer Reichthum an Stich⸗ und Schlagworten iſt bekanntlich groß, ſo daß denn auch die Pädagogik an ſolchen keinen Mangel hat; eins derſelben iſt die„Erziehung zur Freiheit.“ Dieſe Schlagwörter ſind den Seifenblaſen einigermaßen ähnlich, die gar lieblich anzuſehen ſind, aber, wenn man ſie näher betrachten will, die unangenehme Ge⸗ wohnheit haben, zu zerplatzen. So geht es bisweilen auch mit ſolchen pädagogiſchen Modeausdrücken: der augenblickliche Effekt, den ſie hervorbringen, hält nicht lange vor, und das, was man bei näherer Betrachtung übrig behält, das paßt denn oft ſehr wenig zu den faktiſchen Verhältniſſen. Und in der That iſt es ſo mit dieſer pädagogiſchen„Freiheit.“ Der Erziehungsprozeß läßt ſich allerdings in ſeinen weſent⸗ lichſten Stücken auffaſſen als ein Führen aus der Unfreiheit zur Freiheit, d. h. negativ zur Unabhaängigkeit von den der Erfüllung der Lebensaufgabe hinderlichen Einflüſſen, poſitiv zur geiſtigen und ſittlichen Selbſtbeſtimmung. Aber bleibt


