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haften inneren Beziehung, ſo daß die öffentlichen Prüfungen (denen nur dieſer Geſichtspunkt einige Bedeutung beilegen kann) im Grunde jetzt das einzige Band zwiſchen Schule und Familie bilden. Ueber dieſe nur künſtlich in ein Syſtem gebrachten Verhältniſſe iſt ſeit zwanzig Jahren ſo unendlich viel geſchrieben worden, daß es mehr als überflüſſig wäre, bei unſerer Erörterung ab ovo zu beginnen und alle die tauſend⸗ mal vorgebrachten Anſichten völlig neu zu entwickeln. Es iſt dies um ſo weniger nöthig, als der ſo lebhaft geführte Streit, trotzdem daß die fünfziger Jahre alles mögliche für den status quo ante gethan haben, doch offenbar nicht fruchtlos geblieben iſt. Geiſtige Kämpfe erzeugen eine Fortbildung des Zeitbewußtſeins, weshalb die erſte Niederlage einer neuen Idee oft zugleich der Anfang ihres Sieges iſt. So hat auch in der Schulreformfrage trotz jener äußerlich ſiegreichen Gegen⸗ ſtrebungen ſich innerhalb der letzten zehn Jahre die innere Sachlage weſentlich geändert, und wenn auch einzelne extreme Anſichten heute wie 1848 laut werden, ſo hat ſich doch inzwiſchen eine feſte, geläuterte Ueberzeugung weit ver⸗ breitet. Für dieſe bedarf es in manchen Stücken keiner aus⸗ führlichen Beweiſe mehr, auf die wir denn auch um ſo mehr verzichten, als jenen Extremen überhaupt nichts zu be⸗ weiſen iſt. 5 Im Jahre 1848 war die Idee einer allgemeinen „Staatsſchule“ vorherrſchend. In Schriften, Petitionen bei dem Parlamente und den einzelnen Ständeverſammlungen ward der Wunſch ausgeſprochen, der Staat möge die Erhaltung und Leitung des geſammten Unterrichtsweſens, von der Hochſchule bis zur Volksſchule, unmittelbar über⸗ nehmen. Man wollte weder von der Kirche abhängig, noch auf die Thätigkeit der Gemeinde angewieſen ſein. Wenn dieſe Anſchauung in Bezug auf die Stellung der Kirche zur


