Aufsatz 
Das Streben der Könige von Frankreich nach der römischen Kaiserkrone
Entstehung
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zu erwerben suchen. Wolle Albrecht nicht einwilligen, so müsse man mit den Kurfür- sten verhandeln. Die Erbin von Constantinopel solle der König wie es dann auch ge- schah mit seinem Bruder Karl von Valois oder einem andern vermählen, der sich ver- pflichte, das Reich für Frankreich zu erobern. Spanien, Ungarn, Deutschland müsse man auf dem Wege gütlicher Vereinbarung sich zu unterwerfen suchen. Der König von Deutsch- land werde eines Tages um Hilfe bitten und Frankreich werde sie ihm gewähren, aber nicht ohne Entgelt. Uebrigens müssten die Söhne des deutschen Thronfolgers Rudolf und seiner Gemahlin Blanca von Frankreich am französischen Hofe erzogen werden; das Weitere werde sich dann von selbst finden. Auf diese Weise würden dem König von Frankreich nach u. nach alle Länder diesseits des Mittelmerrs zufallen. Wer kann diese Denkschrift aus d. J. 1300 lesen, ohne der Eroberungspolitik, der unersättlichen Ländergier des ersten Napoleon zu gedenken? In einer zweiten Denkschrift v. J. 1307 kommt. Dubois wieder auf die alte Kaiserpolitik zurück 1). Er meint, es werde doch für den König sehr nützlich und ehrenvoll sein, wenn sein Bruder und dessen Nachkommen die Kaiserkrone erlangten. Zu diesem Zwecke empfehle es sich, von König Albrecht unter falschen Vorspiegelungen sich das linke Rheinufer oder doch die Provence und Savoien und ausserdem die Gerechtsame des Reichs in Lombardien, Ligurien, Venetien abtreten zu lassen; man könne Albrecht mit der Zusicherung des deutschen Erbreiches ködern. Im J. 1308 endlich, nach dem Tode Albrechts, da suchte Dubois seinen König zu be- reden, er solle sich selbst um das Kaisertum bewerben 2). Er hielt dies unter unter den gegebenen Zeitumständen für überaus aussichtsvoll. Clemens V, der sich durch den König hatte bewegen lassen, in Frankreich dauernd seinen Sitz zu nehmen. war demselben jedenfalls gewogen. Wenn derselbe sich bereit finden liess, das Wahl- recht der Kurfürsten zu sus spendieren oder denselben mit der gänzlichen Aufhebung des- selben zu drohen. wenn er ferner den weltlichen Kurfürsten für den Fall ihrer Willfäh- rigkeit eine oder zwei Grafschaften verdblahe d ann musste doch der Plan gelingen. So0 dachte Dubois. Aber er hatte sich in dem Papste und den Kurfürsten in gleicher Weise getäuscht. Der Papst betrieb die Angelegenheit nur sehr lässig, und die Kurfürsten schenkten den französischen W erbungen⸗ kein Gehör. Herr Leroux, auf den ich mich mun schon wiederholt berufen habe, kann sich diese ablehnende Haltung nicht recht erklären. Und man muss gestehen: Einen sehr richtigen Gedanken hatte allerdings Dubois in seiner Denkschrift v. J. 1308 ausgesprochen, wenn er nämlich behauptete,quoniam frequens mutatio reum Alemaniae quasi destruxit imperium. Aber nicht deswegen, weil sie sich dieser Einsicht verschlossen, haben die Kurfürsten von der Kandidatur eines Franzosen nichts wissen wollen; auch geschah es nichtpar simple inertie, wie Leroux will; ein klein wenig Nationalstolz werden wir ihnen wohl auch zutrauen dürfen. Es ist ja eine müssige Frage, was geschehen wäre, wenn die Hoffnungen und Pläne Philipps des Schö- nen sich verwirklicht hätten, wenn es ihm gelungen wäreà sauver l'idée du saint em- pire et a rallumer le charbon éteint. Wenm wir auch nicht übermässig stolz sind auf unsere Luxemburger, darüber können wir doch nicht im Zweifel sein, dass eineRettung des kaiserlichen Gedankens durch das französische Königtum unserem deutschen Volkstum unendlich teuer wäre zu stehen gekommen. In diesem Simme war die Wahl Heinrichs VII ein Glück für Deutschland. Doch die alte Zwietracht der Deutschen bot schon nach kurzer Frist dem westlichen Nachbar eine erneute Gelegenheit zur Einmischung. Nach dem Tode Heinrichs VII nämlich erfolgte wieder einmal eine zwiespältige Wahl; Ludwig der Baier und Friedrich von Oestreich stritten um die Krone. Die Entscheidung stand

1) Reuan, Dabois(Hist litt. de France 27. 738) Vgl. Wenck a. a. O. p. 91 n. 1. 2) Notices et extraits des manuserits XX, 2. Paris 1862. n. 30.