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heiten entstehen, entschieden ablehnen. Man begreift kaum, wie es möglich ist, dass besonnene Eltern ihren Kindern den Besuch von Offenbachiaden gestatten, ohne zu erwägen, dass dadurch die jugend- liche Phantasie in der schädlichsten Weise aufgeregt und erhitzt wird. Gewiss ist insbesondere den gereifteren Schülern durchaus zu empfehlen, dass sie mitunter der Aufführung eines klassischen Dramas oder eines Meisterwerkes der Tonkunst beiwohnen. Allein unzweifelhaft nachteilig ist es der Jugend, wenn in diesem Punkte das Wort und?y dyavy(nichts zu viel!) keine Beachtung findet. Der Geist des Schülers bedarf zum Studium ruhiger Sammlung; wird er häufig von dem Mittelpunkte seines Denkens abgelenkt, so ist Zerfahrenheit und Zersplitterung unvermeidlich. Und hierin liegt eine grosse Gefahr für die intellectuelle Entwickelung gerade unserer Schüler, da das Leben in hiesiger Stadt für die Jugend ohnehin des Zerstreuenden mehr als genug bietet. Deshalb muss die Schule es betonen, dass es Aufgabe der Eltern ist, ihre Söhne möglichst von allem fern zu halten, was in diesen die Lust an ernster Arbeit schwächt oder ertötet. So können wir es nicht billigen, wenn Eltern ihre Kinder zu oft mit sich in Vergnügungs- lokale nehmen und ihnen dort den reichlichen Genuss geistiger Getränke gestatten. Und wenn ein Vater seinem unmündigen Sohne erlaubt, gar schon morgens nach Schluss des Unterrichts ihn in das Wirtshaus zu begleiten und sich hinter den Biertisch zu setzen, so liegt die Frage nahe, ob zur Genusssucht, die doch in der heutigen Jugend wahrlich gross genug ist, die Knaben planmässig angeleitet werden sollen. Glück- licher Weise kann ich hinzufügen, dass dieser Missgriff nur in ganz vereinzelten Fällen vorgekommen ist.— In einer Stadt, in der entsprechend dem Charakter eines Kurortes zur Unterhaltung des Publikums ausserordentlich vieſe Veranstaltungen getroffen werden, muss die Jugend mit in den Strudel des Vergnügens gerathen, wenn die Eltern sich nicht ihrem Begehren energisch widersetzen und bedenken, dass die wahre Liebe sich oft mehr im Versagen als im Gewähren zeigt.— Sehr viele Eltern unserer Zöglinge sind mit Gläcksgütern gesegnet und daher in der Lage, ihren Kindern ein reichliches Taschengeld zu bewilligen. Die Nachteile, welche damit, wie die Erfahrung lehrt, verknüpft sind, sollten eine Mahnung enthalten, Vorsicht zu üben und den Knaben erst allmählich an einen verständigen Gebrauch des Geldes zu gewöhnen.—
Wenn die Schule sich keinen Eingriff in dasjenige Gebiet gestattet, welches dem Hause vorbehalten bleiben muss, so fordert sie andererseits, dass innerhalb ihrer Sphäre sie allein zu bestimmen befugt sei. So gehoört vor allem die Schulzeit ganz der Schule. Sie gestattet es den Eltern nicht, dass dieselben von einzelnen Stunden ihre Kinder eigenmächtig dispensieren, sondern verlangt, dass vorher die Genehmigung nachgesucht werde. Diese kann aber nur in dringenden Fällen bewilligt werden. Bei Familienfesten z. B., die nicht besonders bedeutende sind, wird. Urlaub nicht gewährt. Wenn die Mutter ihren Sohn zu Hause hält, weil er oder eins seiner Geschwister eben Geburtstag feiert, so ist das durchaus unzulässig. Ein Vater, der seinen Sohn während der Schulzeit zu einer Vergnügungsreise mit sich nimmt, setzt sich dadurch . in Gegensatz zu der Anstalt. Noch weniger können wir den Eltern das Recht zuerkennen, ihren Sohn aus einem obligatorischen Unterrichtsgegenstande dauernd fernzuhalten. Gesuche um Dispensation z. B. vom Lateinischen können selbstredend nicht zugestanden werden. Ein Knabe, der die alten Sprachen nicht erlernen soll, gehört in die höhere Bürgerschule, nicht in das Gymnasium..
Bezüglich der schulfreien Zeit erhebt die Anstalt nicht den Anspruch, das gesammte Leben der im Elternhause wohnenden Zöglinge in fester Weise regeln und durch ständige direkte Kontrolle ihren Forderungen Geltung verschaffen zu wollen, vielmehr räumt sie im allgemeinen der Familie das Recht ein, selbst über die Beschäftigung ihrer Kinder zu verfügen. Nur verlangt sie, dass der Schüler einen Teil der Zeit, den er nicht in der Schule zubringt, zur Anfertigung seiner häuslichen Aufgaben verwendet. Am zweckmässigsten erscheint es, dass die Schüler, nachdem sie durch einen Spaziergang sich körperlich erfrischt haben, von 5 oder 5 ½ Uhr Nachmittags an bis zum Abendessen ihren Studien obliegen; doch haben wir es mit Rück- sicht auf die lokalen Verhältnisse unterlassen, dies ausdrücklich zu einer festen Vorschrift zu machen, zumal wir nicht im Stande sein würden, die Befolgung derselben genau zu überwachen. Denn bei der Bevölkerungszahl und räumlichen Ausdehnung der Stadt Wiesbaden ist eine Beaufsichtigung der Schüler durch die Lehrer in dem Grade, wie sie in kleineren Gymnasialorten möglich ist, absolut unausführbar. Um so mehr erwarten wir von den Eltern, dass sie auf einen regelmässigen häuslichen Fleiss und eine richtige Zeiteinteilung ihrer Kinder selbst achten und das Thun und Lassen derselben ständig im Auge behalten. Hierin könnte unseren Wünschen noch in, höherem Grade entsprochen werden, als bisher geschieht; sonst wäre es nicht möglich, dass unsere Zöglinge oft in den Abendstunden auf den Strassen gesehen werden. Kommen dabei Ungehörigkeiten vor, so sollte man gerechter Weise nicht die Schule verantwortlich machen, sondern die Eltern, welche wissen müssen, wo ihre Kinder sich befinden.— Aehnlich steht es mit der Lectüre unserer Zöglinge. Wir haben mehrfach in den Händen derselben Unterhaltungsschriften gefunden,


