Aufsatz 
Die Theilnahme der brandenburgischen Truppen an der Expedition Wilhelms III. nach England / von Friedrich Otto
Entstehung
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angemeldeten Schüler, von welchen nach dem Ergebnisse der Prüfung 6 der VI., 7 der V., 8 der IV., 5 der III. a, 1 der II. b und 2 der II. a zugewiesen wurden.

10) Am 8. October wurde das Wintersemester in feierlicher Versammlung der Lehrer und Schüler durch den Director mit Gebet, Anrede und Vorhalt der Schulgesetze eröffnet und an demselben Tage der Unterricht wieder begonnen. Nach der Eroffnungsfeierlichkeit wurde der von dem Gymnasium zu Celle an unsere Anstalt versetzte Oberlehrer Dr. Müller, unter Einhändigung der ihm ausgestellten Bestallungsurkunde, durch den Director in sein neues Amt eingeführt und unter Hinweis auf den bereits geleisteten Diensteid durch Hand- schlag verpflichtet.

11) Am 14. October wurde durch den Director vor versammeltem Lehrercollegium die Vereidigung des ordentlichen Gymnasiallehrers Weinmann vorgenommen.

12) Am 5. und 6. December wurde wie in den früheren Jahren wegen des Andreas- marktes der Nachmittagsunterricht ausgesetzt.

13) Die Weihnachtsferien dauerten vom 22. Dezember bis zum 5. Januar.

14) Am 21. März veranstaltete das Gymnasium zur Vorfeier des Allerhöchsten Geburts- festes Seiner Majestät des Kaisers und Königs eine öffentliche Schulfeierlichkeit, zu welcher die Einladung durch ein besonderes Programm erfolgt war. Die Festrede des Gymnasiallehrers Dr. Büsgen hattePreussen als Hort Deutschlands im Westen zum Gegenstande. Zwei Primaner hielten Vorträge und zwar der Unter- primaner Hermann Kneisel einen lateinischen über das Thema;Comparatur Philippus, rex Macedonum, cum Pippino, rege Francorum und der Oberprimaner Karl Henssen einen deutschen über das Thema:Die Gründung der Hohenzollern'schen Herrschaft in Branden-

purg. Schüler der übrigen Classen trugen Gedichte vor, welche mit Rücksicht auf die

Bedeutung des hohen Festtages ausgewählt worden waren, und von den beiden Sängerchören des Gymnasiums wurden theils religiöse, theils vaterländische Gesänge ausgeführt.

IV. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1) Abschriftl. Mittheilung des Rescripts des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 9. Mär⸗z 1872, durch welelies der Candidat Dr. Carl Brugman dem hiesigen Gymnasium mit Beginn des nächsten Semesters zur Abhaltung seines Probejahres überwiesen wird.

2) Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 29. Febr. 1872, mitgetheilt durch Rescript des K. Prov.-Schulcoll. vom 2. März 1872:

Das Gebiet des höheren Unterrichtswesens hat von den kirchlichen Bewegungen der Gegenwart nicht unberührt bleiben können. Dle verschiedenen für die Schulverwaltung dadurch angeregten Fragen werden ihre defiinitive Erledigung erst im Zusammenhange des in Aussicht genommenen Unterrichtsgesetzes finden. Hinsichtlich des Religionsunterrichtes selbst ist jedoch zur Vermeidung drückender Uebelstände schon jetzt eine Aenderung der bestehenden Vorschriften geboten.

Demgemäss bestimme ich folgendes:

1) In den öffentlichen höheren Lehranstalten ist hinfort die Dispensation vom Religionsunterrichte zu- lässig, sofern ein genügender Ersatz dafür nachgewiesen wird.

.2) Die Eltern und Vormünder, welche die Dispensation für ihre Kinder resp. Pfegebefohlenen wün- schen, haben in dieser Beziehung ihre Anträge mit Angabe, von wem der Religionsunterricht ausserhalb der Schule ertheilt werden soll, an das Königliche Provinzial-Schulcollegium oder die Königliche Regierung zu richten, unter deren Aufsicht die betreffende Anstalt steht.

3) Die genannten Aufsichtsbehörden haben darüber zu befinden, ob der für den Religionsunterricht