den Kurfüsten, die zum Abschlusse eines Vertrages führte, der alle bisherigen Misshellig- keiten beilegte und eine gemeinsame Action der beiden evangelischen Mächte vorkom- menden Falls in Aussicht stellte, trotz der Gegenbestrebungen des französischen Gesandten. Der Abschluss erfolgte den 55 August 1685 ¹). Der Schwerpunkt lag in dem Art. 4, dessen Spitze wesentlich gegen Frankreich gerichtet war, und der also lautete:
„Und nachdehmmahlen es unmöglich ist alle Fälle in einem Tractat zu begreiffen, hochgedachte Partheyen aber krafft selbigen vorerwehnten Tractats verbunden und ge- halten seyn einer des andern Bestes zu suchen und zu befordern, Sie auch beiderseits dabey zum högsten interessieret seyn, dass der gegenwertige ruhestand in der Christen- heit beybehalten, und hingegen alle unruhe und Kriegstroublen präcavirt und abge- kehret werden mögen, als ist zugleich gut gefunden und verglichen worden, wie den hiemit gut befunden und verglichen wird, dass, im Falle(welches Gott abwende) wie- derumb neue troublen und unruhe entstehen, oder besorget werden solten, alssdan beide högstgedachte Partheyen unter einander in Zeiten darüber vertrawlich communiciren und von beyden seiten Besendungen thun sollen, umb zu überlegen, was zu vorbawunge derselben, auch zu Beider gemeinen wohlfahrt und conservation solte können oder mögen behören gethan zu werden.“
War schon auf diese Weise das Verhältniss des Kurfürsten zu Ludwig XIV getrübt, so wurde der Bruch unheilbar in Folge der Aufhebung des Edictes von Nantes am 18. Oct. 1685, die endlich den vielfachen Bedrückungen und Verfolgungen der Protestanten in Frank-
reich die Krone aufsetzte. Wie sehr der Kurfürst sich derer, denen es gelang aus
Frankreich zu entkommen, annahm, ist bekannt: das Edict von Potsdam——
lud alle unter vortheilhaften Anerbietungen in die Lande des Kurfürsten zu kommen ein, verletzte aber durch einige scharfe Ausdrücke die Eitelkeit des französichen Ver- folgers und führte noch mehrere neue Streitpunkte wie über das Recht der Gesandten zu freier Religionsübung hervor, lauter Dinge, welche einerseits den Kurfürsten immer weiter von Frankreich abführten, anderseits ihn immer mehr als den wahren Protector der evangelischen Freiheit erscheinen liessen. ²)
War somit der Bund der evangelischen Mächte gegen Uebergriffe der katholischen Staaten geschlossen und der Standpunkt, den der Kurfürst einnehmen und behaupten werde, vorgezeichnet, so überwog zunächst— so eng auch Politik und Religion ver- flochten waren— der politische Gesichtspunkt, der Gedanke an die Abwehr der französischen Uebergriffe: traf man ja damit zugleich die Burg der kirchlichen Widersacher. Daher näherte sich der Kurfüst wiederum dem Kaiser und schloss eines- theils am 25. Dec. 1685 mit demselben eine Convention zur Stellung eines Hülfscorps
¹) Mörner, Kurbrandenburgs Staatsvertr. p. 469. Peter Acten u. s. w. III.
²) Vergl. die Verhandlungen bei Puf. XIX. 10, 11, 19, 19, XIX. 18: qoram protectorem Elector se in conspectu totius Europae ferat. Droysen preuss. Pol. III. 3, 798. 5


