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lichen Vortrages und eifriges Betreiben der Uebungen im Zeichnen und im Gesange, ausserdem auch die in unserer Stadt für Geschmacks- und Kunstbildung reichlich sich darbietenden Mittel nach Möglichkeit benutzt worden. Viele Schüler genossen Musik- unterricht, von dessen Erfolge einige auch öffentliche, mit vieler Anerkennung aufge- nommene Proben ablegten. Die Erlaubniss zur Theilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen, Kunstproductionen und Concerten sowie zum Besuche des Theaters wurde den Schülern mit den durch ihr Alter und andere Rücksichten gebotenen Einschrän- kungen ertheilt, den Schülern der beiden oberen Classen auch der Besuch von Bällen und Tanzvergnügungen, soweit es ohne Beeinträchtigung ihrer wissenschaftlichen Leistungen und der Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Schüler geschehen konnte, gestattet. Zu Redeversuchen, declamatorischen Vorträgen und Gesangproductionen wurden den Schü- lern ausser den gewöhnlichen Schulfeierlichkeiten im verflossenen Schuljahre noch durch die Gedächtnissfeier der Befreiungsschlacht bei Leipzig und durch das zum Vortheile des Uhlandsdenkmales veranstaltete Concert erwünschte Veranlassungen geboten. Von dem Gymnasium werden, in voller Erkenntniss der grossen und manigfaltigen Vortheile, welche öffentliche Schulfeierlichkeiten für die Förderung der Bildungs- und Erzie- hungszwecke einer höheren Lehranstalt, namentlich durch Belebung und Kräftigung des Nationalgefühls und der vaterländischen Gesinnung gewähren, von dem nächsten Schuljahre an alljährlich ausser dem Rede- und Gesangacte, welcher den Jahrescursus beschliesst, und dem wichtigsten vaterländischen Feste, mit welchem der hohe Geburts- tag des Landesfürsten begangen wird, noch zwei andere vaterländische Feste, das eine zum Gedächtnisse der auch in unserer nassauischen Kriegsgeschichte so ruhmyvollen Schlacht bei Waterloo, das andere zur Erinnerung an die Befreiungschlacht bei Leipzig gefeiert und ausserdem kurz vor den Weihnachtsferien ein Concert veranstaltet werden, sodass also die Zahl der von dem Gymnasium jährlich zu begehenden Schulfeierlich- keiten sich auf fünf belaufen wird.
D. Disciplin.
Das Betragen unserer Schüler sowohl in als ausser der Schule war im verflosse- nen Schuljahre im Allgemeinen befriedigend, was wir ohne Besorgniss vor einem begründeten Widerspruche hier öffentlich aussprechen zu dürfen glauben. Eine Aus- schliessung eines Schülers aus dem Gymnasium ist nicht vorgekommen und schwerere Schulstrafen haben nur in verhältnissmässig seltenen Fällen zur Anwendung gebracht werden müssen. Bei mehreren Schülern, welche durch Anwendung der gewöhnlichen Disciplinarmittel nicht zur Erfüllung ihrer Pflichten gebracht werden konnten, wurde, nach Erschöpfung aller Ermahnungen und Warnungen, ausnahmsweise ein besonderes Besserungsverfahren in der Art eingeleitet, dass mit einstweiliger Suspension aller gewöhnlichen Schulstrafen die disciplinarische Behandlung jener Schüler durch die Classenconferenz, welche aus dem Director, dem Classenordinarius und einem Lehrer
der betreffenden Classe besteht, erfolgte, ein Ausnahmeverfahren, welches nothwendig 5*


