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Doch der Kreis des Relativums war Anfangs dem Demonstrativum verwandter, als nachdem die Sprache die Grenzen derselben schärfer gezogen. Sie hatten etwas Gemein- sames, was dem einen nachher entrissen wurde: ein mit dem Relativum eingeleiteter Satz war ebensogut Hauptsatz, als der mit dem Demonstrativ eingeleitete. Fr. Thiersch(in s. Grammatik§. 315.) hat das Verdienst, das Nacheinander der Sätze als die ursprüngliche Form der Rede nachgewiesen zu haben, an welche sich sodann die Entwicklung zur Periode anschloss. ¹) Sollten nun zwei Sätze aus dem Nacheinander zum Aneinander als der nächsten Stufe gelangen, so trat im zweiten Satze an die Stelle des zu wiederholenden Wortes ein dieses wiederaufnehmendes Pronomen, zunächst das Demonstrativum, 2. B.:
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die Phäaken, diesc... Dies war die erste Stufe, aber man blieb dabei nicht stehen. Denn da dieses Pronomen auch andre Funktionen ausübte, so schuf die Sprache ein für diesen Zweck des Anknüpfens allein bestimmtes Pronomen, das Relativum. Dass dieses eine spütre Schöpfung war, folgt daraus, dass so viele verwandte Sprachen es nicht mehr besitzen; sicherlich nämlich erbielten sie es auch, aber als spütgeboren wurzelte es nicht so fest bei ihnen und ging verloren. Wir unterscheiden nun beide Pronomina 80, dass das hinweisende ursprünglich auf etwas Vorliegendes deutete, sodann auch auf dem Geist lebhaft Vorschwebendes und Bekanntes hinwies, das, Relativum aber keine hinweisende Kraft besass, sondern nur anknüpfende; es verlangte immer etwas, um daran ein zweites anzureihen. Aber noch bildete es keine abhängigen Sätze. Hiermit löst sich die Schwie- rigkeit für die Fülle, wo wir es demonstrativ fassen: unsre in festgebahnte Wege einge- schränkte Sprache macht den unabhängigen Relativsatz sofort zum demonstrativen, weil jener nur noch als abhängiger existirt. obgleich er erst auf einer zweiten Stufe sich ausbildete. B tle r
Als nämlich aiche zeigio, dass der relative Sate in aden Regel; einen besehrdibanen Zusatz anfülge, der für den Fortschritt der Rede oder Erzühlung von minderer Bedeutung sei— und dies waren unzweifelhaft die ersten Relativsätze*)— als demnach das Ver- hältniss der beiden Gedanken zum Bewusstsein kam, wurde der die weitre aber nicht nothwendige Zugabe enthaltende als Nebensat⸗ betrachtet und behandelt. Dies ist die zweite Stufe.
Man darf aber. nicht. aumehmen, dass dis neue Form yas nun auch allein zu dem Zwecke des Anfügens hätte verwendet werden müssen. Es konnte— ich denke, wo die Rede lebhafter war und der betreffende Begriff lebendiger vorschwebte— auch die An- knüpfung durch das hinweisende Pronomen geschchen, nunmehr schon eine Art rhetori-
scher Fügung: sie erhielte sich neben der andern, sehwächte sich ab und wurde andliche
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6) Er irrte, nem er§. 316, 5. d als beziehungslos feststellte, wie er es auch§. 206, 21. aus rtc. ri herleitet(⁶6= roᷣ= 5« und§). Die Ueberleitung der Bedeutung von wor(irgend einer) zu er und ver- mittelst re zu welcher, qui, ist ebenso gewaltsam als die der Formen.
7) Die Entwicklung des relativen Bestimmungssatzes, Relativs ohne vorhergehendes Substantiv oder Pronomen(Satzcasus) u. dgl. übergehen wir, bis sie im Zusammenhang betrachtet werden können.
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