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Spinozas über Monarchie und Ariſtokratie.„Wenn auch die Anfänge des nationalen und ſtaatlichen Lebens jenſeits der Erinnerung liegen, ſo ſteht doch feſt, daß die älteſte uns bekannte Geſtaltung die monarchiſche war und nicht die republikaniſche. Ihr Weſen mag zuerſt das der Patriarchie, der väterlichen Familienherrſchaft, oder es mag eine theokratiſche Prieſterherrſchaft, ein Kriegsfürſten⸗ tum oder eine Gerichtsherrſchaft geweſen ſein; wohl mag auch da und dort die Fürſtengewalt gleich im Beginn als reine, nur ein Recht kennende Despotie aufgetreten ſein— immerhin giebt ſich die Vorliebe für die Monarchie als ein Geſetz der menſchlichen Natur, als die primitive Offenbarung ihres politiſchen Bildungstriebes kund.“ ⁵4⁴ Dieſe merkwürdige geſchichtliche Erſcheinung bleibt, wenn man Spinozas Urteile anerkennt, ſchlechterdings unverſtändlich; denn da nach ſeiner Anſicht die Ent⸗ ſtehung des Staates auf einen Vernunftakt der Individuen zurückzuführen iſt, ſo müßte man erwarten, daß die Menſchheit von vornherein eine Vorliebe nicht für die Monarchie, ſondern für diejenigen Staatsformen zeigte, die ſeinem Staatsideal ſich am meiſten nähern, alſo für die Ariſtokratie und De⸗ mokratie. Wer daher an hiſtoriſches Denken gewöhnt iſt, wird von vornherein bezweifeln, daß Spinozas Werturteil das richtige ſei, ſelbſt wenn er inſofern auf ſeinen hiſtoriſchen Standpunkt verzichtet, als er die Möglichkeit eines„an ſich beſten Staates“ zugiebt. Aber auch die Gründe, womit der Philoſoph die Überlegenheit der Ariſtokratie zu erhärten unternimmt, ſind nicht ſtichhaltig. Die Einwände, die er gegen die Monarchie im allgemeinen erhebt, treffen zum Teil nur die Wahl⸗, nicht die Erb⸗ monarchie5³, zum Teil nur die abſolute, nicht die konſtitutionelle Monarchie. So der Vorwurf des angeblichen verderblichen Einfluſſes der Schwächen und Fehler des Monarchen. Die Willkür des Königs findet eben eine feſte Schranke an den verfaſſungsmäßigen Rechten der Volksvertretung. Eine ſolche iſt allerdings nach Spinozas Auffaſſung notwendig, einmal, damit die Monarchie nicht in Tyrannei verfalle, dann aber, weil eines Einzelnen Kraft für die Übernahme der geſamten Herrſcherpflichten nicht ausreicht; auf der andern Seite ergiebt ſich ihm aber gerade aus der Notwendigkeit einer Volks⸗ vertretung ſein Hauptbedenken gegen die Monarchie. In der Teilung der Staatsgewalt zwiſchen Krone und Rat(Parlament) erblickt er eine Abſchwächung des Staatsgedankens, die unter allen Umſtänden vom Übel ſei. Wohl aus dieſem Grunde mißt er dieſem Rate nur mäßige politiſche Rechte zu. Dieſe Anſchauung iſt jedoch höchſt einſeitig; denn offenbar kann ſich im Kulturſtaate eine Re⸗ gierung eben nur dann ſtark und kräftig fühlen, wenn ſie das Bewußtſein hat, von dem Willen der Volksmehrheit getragen zu ſein, der doch die Grundlage ihrer Macht bildet. Ja, es iſt nicht zu leugnen, daß die Monarchie„durch volkstümliche Beſchränkung ungleich weniger verliert, als es ſcheint. Nicht bloß das augenblickliche, ſondern auch das dauernde Können iſt Macht. Ein be⸗ ſchränkter, d. h. konſtitutioneller Fürſt kann über ſeinen Tod hinaus Beſtimmungen treffen, ein un⸗ beſchränkter nicht.“ Durch den Zuſammenhang mit dem Volke, den ein Parlament herſtellt, wird er unabhängiger von den oft eigenſüchtigen Organen ſeiner Gewalt. Ein konſtitutioneller Herrſcher
54 J. Döllinger, Akademiſche Vorträge, München 1890, Bd. 1, S. 1.
*s Daß ein Thronwechſel und vollends ein Dynaſtiewechſel ein Moment der Unſtetigkeit in den Staat hinein⸗ bringen kann, iſt zugegeben. Darin liegt indeſſen kein abſoluter Nachteil, denn offenbar kann ein ſolcher Wechſel eben⸗ ſowohl heilſam wie nachteilig wirken. Die Zahl der Fälle, in denen„die Macht des Staates an das Volk zurückfällt“, wird durch eine ſtrenge Erbfolgeordnung auf ein Minimum reduziert:«Le roi est mort, vive le roil»
z6 Roſcher, Politik, S. 35 f.


