25 hie und da den Verſuch, ſeine ſpekulative Theorie mit der hiſtoriſchen Erfahrung einigermaßen in Ein⸗ klang zu bringen. Namentlich die Kenntnis der Verfaſſung ſeines heimatlichen Staatsweſens, der Re⸗ publik der Niederlande, kommt ihm hierbei zu ſtatten.““ So hat denn Spinoza unter anderem die Ge⸗ fahr richtig gewürdigt, die in der ſtrengen Abſchließung des Patriziats liegt. Er ſieht ein, daß ein nach unten hin völlig abgeſchloſſener Adel im Laufe der Zeit leicht zur Oligarchie zuſammenſchrumpft und ſchließlich jede belebende und erfriſchende Berührung mit den unteren Volksſchichten verliert. Deshalb will er dem gemeinen Staatsbürger die Möglichkeit des Eintritts in den großen Rat offen halten. Nun wird durch die Beſtimmung, daß das Zahlenverhältnis des Patriziats zur Geſamtbevölkerung konſtant bleiben ſoll, und daß ſich der große Rat durch Kooptation neuer Mitglieder aus dem Volke nötigenfalls ergänze und verjünge, zwar die Gefahr einer oligarchiſchen Verbildung und Erſtarrung der Ariſtokratie zeitweiſe gehoben, nicht aber die Entfremdung der regierenden von der regierten Klaſſe. Der in den großen Rat eintretende chomo novus» wird ſich durch den natürlichen Wunſch, die Patrizierwürde ſeiner Familie zu erhalten, in der Regel zu einer Willfährigkeit beſtimmen laſſen, die ihm den Patriziat geneigt machen ſoll, und wird bald in den Intereſſen ſeines neuen Standes völlig aufgehen. Es wird ſich nach den Erfahrungen der Geſchichte gar nicht vermeiden laſſen, daß die Patrizierwürde in beſtimmten Familien erblich wird. Wie Spinoza verhindern zu können meint, daß dieſe Erblichkeit Rechtskraft erlange, bleibt unklar. Der merkwürdige Satz unſeres Denkers aber, der gemeine Staatsbürger ſei gewiſſermaßen als„Fremder“ zu betrachten, giebt Zeugnis von der ganz rich⸗ tigen Empfindung, daß ſich im ariſtokratiſchen Staatsweſen Patriziat und Volk, Regierende und Re⸗ gierte, gewöhnlich als Fremde, oft als Feinde gegenüberſtehen. Sonderbar iſt nur, daß er gar nicht zu ahnen ſcheint, daß dieſes unnatürliche Verhältnis zum Fluche für dieſe Staatsform werden muß. Es erſcheint ihm gar nicht unnatürlich, ſondern im Gegenteil natürlich und notwendig. Von dem finſteren Geiſt des Argwohns, wie er in der Verfaſſung Venedigs ſich verkörpert, ſcheint er nichts zu fürchten. Die Sucht der Ariſtokratie, das Talent zu unterdrücken, das Genie zu verfolgen, bleibt unerwähnt. Ebenſo der grimmige Klaſſenhaß, der das Leben des Patrizierſtaates vergiftet. Hätte er die hiſtoriſche Entwickelung der Ariſtokratien alter und neuer Zeit(Spartas, Karthagos, Venedigs) eingehend ſtudiert, ſo würde er eingeſehen haben, daß dieſe Staatsweſen an der Unfähigkeit zugrunde gegangen ſind, der Wandlung der Geiſter zu folgen und ſich den neuen Forderungen einer neuen Zeit anzupaſſen. Gerade das Konſtante, das er als den Hauptvorzug dieſer Staatsform rühmt, iſt ihre verhängnisvolle Schwäche. Die fortſchreitende Kultur geſtaltet das Denken und Empfinden der Individuen mit der Zeit immer demokratiſcher. Die Ariſtokratie aber muß ſein, wie ſie iſt, oder nicht ſein. Sie entgeht daher auf die Dauer nicht der Gefahr, als Anachronismus zu erſcheinen. Als ſolcher verfällt ſie entweder dem Fluche der Lächerlichkeit, oder— wenn ſie, wie das oft geſchieht, ihr ſinkendes Anſehen durch ein Schreckensregiment aufrecht zu erhalten unternimmt— dem allgemeinen Haſſe der gemeinen Volks⸗ genoſſen, der ſchließlich die erſtarrte Form des Staates gewaltſam ſprengt. Sie verſchwindet ruhmlos, oft unter Blut und Greueln, um der Demokratie oder der Monarchie Platz zu machen.
Wie wenig eine reinſpekulative Betrachtung des Staates zu Ergebniſſen zu gelangen vermag, die mit den thatſächlichen Verhältniſſen im Einklang ſtehen, zeigt namentlich ein Blick auf die Werturteile
5s Zu ſeinen Gönnern gehörte bekanntlich der Großpenſionarius J. de Witt.


