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Außer dem großen Staatsrate ſoll ein zweiter, kleinerer Rat aus rechtskundigen Männern ge⸗ bildet werden, dem die geſamte Rechtspflege in Kriminal⸗ und Zivilſachen obliegt, der jedoch der Auf⸗ ſicht des großen Rates unterſteht.
Beide Körperſchaften werden beſoldet. Die hierzu erforderlichen Geldmittel liefern die Güter der zum Tode Verurteilten, die Geldſtrafen, ſowie die Abgaben, zu denen diejenigen verpflichtet ſind, die einen Prozeß verloren haben. Den zweien die Geſamtbevölkerung des Staates vertretenden Räten ſollen in jeder Stadt ähnlich organiſierte lokale Körperſchaften entſprechen, auf deren Befugniſſe Spinoza nicht eingeht.
Der König muß ſich ſeine Gattin innerhalb ſeiner Monarchie auswählen, ſei es unter ſeinen Blutsfreunden oder unter den Bürgerinnen; die Heirat mit einer Ausländerin iſt ihm nicht zu ge⸗ ſtatten, damit nicht der Staat der Familienangelegenheiten des Monarchen halber in Kriege ver⸗ wickelt wird.
Dies ſind im großen und ganzen die Einrichtungen, womit Spinoza die Monarchie ausgeſtattet wiſſen will, wofern ſie den Beruf des Staates erfüllen ſoll. Wenn er am Schluſſe ſeiner Betrachtungen über dieſe Staatsform jene Überzeugung ausſpricht, daß jemand, der von der Erfahrung ausginge, zu den gleichen Ergebniſſen gelangen würde, ſo iſt das als eine Selbſttäuſchung zu bezeichnen. Die ge⸗ ſchichtliche Betrachtung lehrt vor allem, daß das Verdammungsurteil, welches Spinoza über die des⸗ potiſche Form der Monarchie ausſpricht, in ſeiner Allgemeinheit nicht berechtigt iſt. Sie ſtellt viel⸗ mehr für jugendliche, unmündige und rohe Völker, die in hartem Kampfe mit umgeſeſſenen Feinden ihr Daſein behaupten müſſen, oft die natürlichſte““ und häufig ſogar die einzig mögliche Staatsform dar. In der Folge drängt dann meiſt die fortſchreitende Kultur zu freieren politiſchen Verfaſſungen. Oft hat gerade die abſolute Monarchie ihren geſchichtlichen Beruf dadurch erfüllt, daß ſie die ſtarren Formen eines ſtändiſch-ariſtokratiſchen Gemeinweſens gewaltſam geſprengt und für eine freiheitliche Ent⸗ wickelung der politiſchen Verhältniſſe erſt Raum geſchaffen hat. Sie hat die rechtliche Bevormundung der niederen Klaſſen durch die höheren allmählich beſeitigt und ſo das Volk zur politiſchen Reife erzogen, um dann durch einen Akt der Selbſtentäußerung die freiere Staatsform der konſtitutionellen Monarchie zu ſchaffen.““ Die abſolute Monarchie bildet alſo oft das notwendige Mittelglied zwiſchen feudaler Un⸗ freiheit und konſtitutioneller Freiheit. So weit wird man unſerem Denker in ſeinem Urteile über den Despotismus zuſtimmen müſſen, als man bekennt, daß er dem Weſen eines Volkes nicht mehr ent⸗ ſpricht, das eine gewiſſe Stufe der Kultur und der politiſchen Reife erreicht hat. Das Verlangen der Staatsbürger, an den Regierungsgeſchäften einen gewiſſen Anteil zu gewinnen, hat bei einem Kultur⸗ volke ſeine Berechtigung, aber es können eben andererſeits ohne Gefahr für ihre politiſche Exiſtenz nur ſolche Völker freiere Staatsformen vertragen, denen bereits eine gewiſſe politiſche Reife eignet.
Wenn Spinoza weit davon entfernt iſt, die Bedeutung und Berechtigung der Monarchie nach Gebühr zu würdigen“s, ſo muß man doch zugeben, daß er trotz ſeines verfehlten Standpunktes manche Grund⸗
⁴6„In dem aus der erweiterten Familie erwachſenen Geſchlechterſtaat iſt die lediglich durch die Sitte beſchränkte Herrſchaft eines Einzelnen aus dem vornehmſten Geſchlechte zwar nicht die einzige, aber doch die am meiſten ver⸗ breitete Staatsform“(Bornhak, Allgemeine Staatslehre, S. 25).
47 Vgl. Bornhak, a. a. O., S. 26.
*s Eine Kritik ſeines Werturteils wird weiter unten gegeben werden, wo der Vergleich zwiſchen Monarchie und Ariſtokratie beſprochen wird.


