19 Die Aufſtellung einer weiteren Hauptbedingung für die Lebensfähigkeit der Monarchie zeigt Spinoza als Vorläufer unſerer heutigen Bodenbeſitzreformer, die durch Verſtaatlichung des Bodens die Pacht zur herrſchenden Betriebsform erheben möchten.4““ Aller Grund und Boden muß nach ſeiner Meinung Eigentum des Staates ſein, und dieſer muß ihn gegen einen jährlichen Zins an die einzelnen Bürger verpachten. Dieſe Abgabe ſoll in Friedenszeiten die einzige Einnahmequelle des Staates bilden.
Das Beſtehen eines Adels iſt durch ein für alle Staatsbürger gleiches Bürgerrecht ausge⸗ ſchloſſen. Doch ſollen die Nachkommen des Herrſchers bis zu einem gewiſſen Verwandtſchaftsgrade für adelig gelten.
Soll die Monarchie gedeihlich wirken, ſo muß dem Staatsoberhaupt ein Bürgerrat zur Seite treten. Die Mitglieder dieſer Körperſchaft gehen aus den Familienverbänden hervor, in die die ge⸗ ſamte Monarchie einzuteilen iſt.* Aus den Angehörigen einer jeden dieſer Geſchlechtsſchaften ernennt der Herrſcher eine beſtimmte Zahl von Männern, die das 50. Jahr überſchritten haben, für 3—5 Jahre zu Mitgliedern des Bürgerrats. Es iſt darauf zu achten, daß nicht alle Mitglieder dieſes Rates zu⸗ gleich aus dem Amte ausſcheiden, damit nicht der neue Rat aus lauter unerfahrenen Neulingen beſtehe. Die Befugniſſe dieſer Verſammlung ſind zunächſt beratender Natur.¹ Der König ſoll nichts verordnen, ohne ſie vorher befragt und ihren Rat eingeholt zu haben. Beſtehen im Rate verſchiedene Anſichten, ſo ſoll diejenige den Ausſchlag geben, für die ſich der Herrſcher erklärt.““ Dieſe Körperſchaft hat ferner die königlichen Verfügungen bekannt zu geben und als Stellvertreter des Königs die Verwaltungsge⸗ ſchäfte zu beſorgen. Sie vermittelt auch den Verkehr mit dem Herrſcher; denn weder die Staatsbürger noch die Geſandten anderer Staaten dürfen unmittelbar mit dieſem verkehren. Ihr Anliegen wird dem Könige durch den Bürgerrat übermittelt.„Überhaupt iſt der König als der Geiſt des Staates zu be⸗ trachten, dieſer Rat aber als die äußeren Sinne oder als der Körper des Staates, durch den der Geiſt den Zuſtand des Staates erfährt, und durch den der Geiſt dasjenige vollzieht, was er als das Zu⸗ träglichſte beſchließt.“ ¹ Der Rat hat für die Erziehung der Prinzen zu ſorgen; er hat im Falle der Minderjährigkeit des Herrſchers die Vormundſchaft zu führen und aus den männlichen Mitgliedern des königlichen Hauſes einen Regenten zu ernennen.
Intereſſe der Verſtärkung der öffentlichen Gewalt und der nationalen Arbeitsteilung von Vorteil war. Über Weſen und Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht vgl. die Bemerkungen von Treitſchke(üiſtoriſche und politiſche Aufſätze, Neue Folge, S. 793ff.).
¹u Vgl. den Artikel„Pacht“ von Paaſche in Conrads Handwörterbuch der Staatswiſſenſchaften, Bd. 5, S. 93.
4² Es iſt immerhin bemerkenswert, daß Spinoza ſich hier auf die natürlichen Bande der Familie und der Sippe beſinnt, auf die er, wie oben bemerkt, bei der Konſtruktion ſeines Staatsvertrags keine Rückſicht genommen hat.
¹3 Auch hierbei beweiſt Spinoza weit höhere Einſicht als die Männer der franzöſiſchen Revolution, die am 16. Mai 1791 auf den Antrag Robespierres den thörichten Beſchluß faßten, daß die Mitglieder der National⸗ verſammlung zur nächſten Legislatur nicht gewählt werden dürften. Vgl. Oncken, Das Zeitalter der Revolution, Bd. 1, Berlin 1884, S. 353.
41 Hätte Spinoza hier die richtigen Folgerungen gezogen, ſo würde er zu der Einſicht gelangt ſein, daß das Königtum als rechtsausgleichende Macht über den Parteien den höchſten Staatsaufgaben am beſten nachzukommen ver⸗ mag. Vgl. unten.
4⁵ Dieſer Vergleich iſt um deswillen auffällig, weil ja nach Spinozas Anſicht der Körper, wie oben erwähnt, auf den Geiſt ebenſowenig wirken kann, wie dieſer auf den Körper, und weil er ihre Übereinſtimmung lediglich daraus erklärt, daß ſie verſchiedene Modi der einen Subſtanz ſeien. Bei dieſem Vergleich ſtellt ſich alſo unſer Philoſoph offenbar auf den dualiſtiſchen Standpunkt, weil dieſer im allgemeinen der Anſchauung ſeiner Leſer entſpricht.
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