Aufsatz 
Zur Beurteilung und Würdigung der Staatslehre Spinozas
Entstehung
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Die Monarchie, wenn ſie eine abſolute iſt, vermag die Aufgaben des Staates nicht zu er⸗ füllen und iſt darum ſchlechterdings zu verwerfen;denn das Recht beſtimmt ſich allein nach der Macht; eines einzelnen Mannes Macht aber iſt einer ſolchen Bürde nicht gewachſen. Der abſolute Herrſcher iſt darum genötigt, ſeine Laſt auf ſelbſtgewählte Diener und Vertraute abzuwälzen, und es entſteht un⸗ willkürlich eine geheime Ariſtokratie, die eben deshalb, weil ſie verhüllt iſt, als verwerflich bezeichnet und unter einem ſchwachen Herrn dem Staate höchſt verderblich werden muß. Der Despot wird, weil er die Staatsgeſchäfte allein nicht beſorgen kann, notwendigerweiſe von denen, die ihn in der Leitung des Staatsweſens unterſtützen, abhängig. Dazu kommt die beſtändige Furcht eines ſolchen Herrſchers vor Nachſtellungen der Staatsbürger, vor Verrat des Thronfolgers u. a. m. Je unbedingter ihm das Recht des Staates übertragen wird, um ſo geringer iſt ſeine Selbſtändigkeit, um ſo unſeliger iſt mit⸗ hin die Lage ſeiner Unterthanen; denn nur eine ſtarke Staatsgewalt vermag Ruhe und Sicherheit zu verbürgen. Soll alſo die Monarchie ihre Aufgabe löſen, ſo muß ſie auf einen feſteren Boden gegründet ſein, als ihn der Despotismus bietet. Sehen wir zu, welche Grundlagen nach Spinozas Anſicht er⸗ forderlich ſind.

Die gediegenſte Bürgſchaft für die Eintracht und Sicherheit der Staatsangehörigen ſind ein für alle Staatsangehörigen gleiches Bürgerrecht und die allgemeine Wehrpflicht. Dieſe Forderungen liefern wiederum einen ſchlagenden Beweis für die Beſonnenheit und Unabhängigkeit unſeres Denkers. In einer Zeit der grundſatz⸗ und heimatloſen Soldateska, wo der Bürger den Waffendienſt als eine Schmach betrachtete, hat der unkriegeriſche Philoſoph den einfachgroßen Gedanken der allge⸗ meinen Waffenpflicht und Waffenehre wieder ergriffen und deſſen Verwirklichung als eine Hauptbe⸗ dingung der Wohlfahrt des monarchiſchen Staatsweſens gefordert.Das Kriegsheer, ſagt er,iſt nur aus Bürgern und aus niemand anderem zu bilden, und alle ſollen verpflichtet ſein, die Waffen zu tragen. Von dieſer Pflicht ſind auszunehmen die körperlich und geiſtig Untauglichen und die ehrloſen Verbrecher(Tr. pol. cap. X,§ 6). Wir ſtaunen, wenn wir in dieſen ſchlichten Sätzen die Grundzüge unſerer modernen Heerverfaſſung klar und ſicher ausgeſprochen finden, die eine der größten Errungen⸗ ſchaften und Segnungen der Neuzeit iſt. Spinozas Aufruf zur Volksbewaffnung iſt zwar zu ſeiner Zeit ungehört verhallt, und es hat einer langen geſchichtlichen Erfahrung bedurft, bis die Völker ſich zu der natürlichen Auffaſſung ihrer Vorzeit zurückfanden, der die Begriffeehrlos undwehrlos für gleich⸗ bedeutend galten; in dem Denker aber, der im 17. Jahrhundert allein die Notwendigkeit der allge⸗ meinen Wehrpflicht eingeſehen und vertreten hat, müſſen wir einen Seher verehren; denn er hat eines der weſentlichſten Bedürfniſſe des modernen Staatslebens mit wunderbarem Blicke erkannt und aus⸗

geſprochen. ¹⁰

²0 Spinozas Ausführungen erinnern an den Ausſpruch:Ein Fürſt, der ſich nicht durch Kammern beſchränken läßt, wird oft durch Kammerdiener beſchränkt werden(Roſcher, Politik, 2. Aufl., Stuttgart 1893, S. 36, Anm. 5). Vgl. Flavius Vopiscus, Aurelianus, c. 43: Et quaeritur quidem, quae res malos principes faciat: iam primum, mi amice, licentia, deinde rerum copia, amici praeterea improbi, satellites detestandi, eunuchi avarissimi, aulici vel stulti vel detestabiles et, quod negari non potest, rerum publicarum ignorantia. Sed ego a patre meo audivi Diocletianum principem iam privatum dixisse nihil esse difficilius quam bene imperare.

0 Wenn Arnold(Kultur und Rechtsleben, S. 145) ſagt:Schon daß der Kriegsdienſt Beruf eines beſonderen Standes wird, bedeutet einen Fortſchritt, ſo will er damit natürlich kein allgemeines Werturteil über die Wehr⸗ pflicht abgeben, ſondern nur betonen, daß bei den Verhältniſſen des früheren Mittelalters dieſe Entwickelung im