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Missethäter grausam zu strafen. Dies erreicht er durch beständige, fleissige Arbeit, denn„wer nichts thut, kommt darauf Böses zu thun. Da es deim Landbau von hoher Bedeutung ist, dass alle Arbeit rechtzeitig erledigt wird, weil jede Versäumnis Verlust bringt, so entwirft ein umsichtiger Verwalter einen genauen Arbeitsplan, damit alles zur rechten Zeit und am rechten Orte geschieht.„Liebe und Treue zur fierrschaft sind seine Zier, ohne Liebe und Treue nutzt ihm die grösste Wissenschaft nichts.*²⁰)
Zur Besorgung des eigentlichen Haushaltes stand dem Verwalter die Wirt- schafterin zur Seite, die häufig seine Frau war. Sie hatte sich in allem seinen Anordnungen zu fügen. Man nahm dazu ein gesundes Mädchen gesetzten Alters, mit gutem Charakter, das weder faul, noch naschhaft, noch geschwätzig war. Columella rät, weder eine auffallend schöne, noch eine hässliche Wirtschafterin zu wählen, denn entweder versäumt der Verwalter um der Schönen willen die nötige Arbeit im Felde, oder er meidet der Hässlichen wegep das Hiaus. Ordnungsliebe, Reinlichkeit und Uberlegung sollen ihr grösster Schmuck sein. Ihrer Obhut waren die Vorratskammern, über deren Inhalt der Verwalter ein Verzeichnis führte, mit dem kostbaren Tafelgerät der Herrschaft, den Opfergefässen, feinen Stoffen und den Feier- kleidern des Gesindes anvertraut. Sie verschloss das eingeheimste Obst, die Wolle und alle Speisevorräte und teilte davon zur richtigen Zeit zum Verbrauche aus. In Abwesenheit des Verwalters beaufsichtigte sie das Reinigen der Krippen in den Ställen und die Schafschur. Zwar opferte sie nicht selbst den Hausgöttern, aber an den Feiertagen bekränzte sie ihnen zu Ehren den sorgfältig gefegten Herd. Den Kranken war sie willige Pflegerin im Krankensaal(valetudinarium). Im Wiinter be- schäftigte sie das weibliche Gesinde mit Spinnen, Weben und Ausbessern. Ihr wachsames Auge folgte von früh bis spät den Mägden in Küche und Kammern und schloss sich erst, wenn alle anderen längst zur Ruhe gegangen waren. Doch auch bei der besten Wirtschafterin war es nötig, dass der Herr und die Hausfrau von Zeit zu Zeit prüften, damit das Gefühl der Verantwortlichkeit sie nie verliess. Wo das Auge des Herrn nicht ist, gedeiht der Hausstand nicht.“*¹)
Die Zahl der Sklaven wuchs mit dem steigenden Luxus auf grossen Gütern ins Ungeheuere. Jedoch war es gesetzliche Bestimmung, dass ausser den Sklaven auch Freigeborene beschäftigt werden mussten, damit dem Uberhandnehmen des arbeits- losen Proletariats etwas gesteuert wurde. Besonders in der Erntezeit wurden zahl- reiche freie Tagelöhner(operarii), sowie Schuldner(obaerati) des Herrn zur Arbeits- leistung herangezogen, auch hören wir, dass manche Arbeiten in Akkord an einen redemptor vergeben wurden, welcher dieselben mit seinen Angehörigen oder mit fremden Kräften ausführte.**) Ein Streiflicht auf die Ansichten der Römer wirft die Anweisung Varros, dass man ungesunde Gegenden durch Tagelöhner bearbeiten lassen und ihnen überall die schwerste Arbeit zuerteilen soll: ihr früher Tod ist dem Qutsherrn gleichgiltig, während der Verlust eines Sklaven eine Einbusse am Vermögen
2⁰) Col. XI. 1. 2¹) Cato 143. Col. Xll. 1, 2, 3. 2²) Sucton, Vesp. J.


